Baden: Seniorin verschluckt Gipfeli – Pflegerin muss vor Gericht

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Baden,

In Baden stand eine Pflegerin wegen eines Todesfalls einer Bewohnerin vor Gericht. Die Seniorin hatte sich an einem Gipfeli verschluckt.

Seniorenheim
Ein Seniorenheim. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 2016 starb eine Seniorin in einem Pflegeheim, weil sie sich an einem Gipfeli verschluckte.
  • Vor Gericht musste sich nun die zweite Pflegerin verantworten.
  • Die 57-jährige Serbin wurde freigesprochen, da der Tod nicht vermeidbar gewesen ist.

Im Oktober 2016 verlor eine Seniorin aufgrund eines verschluckten Gipfelis ihr Leben. Der Vorfall in einem Pflegeheim wurde nun erneut vor Gericht verhandelt. Darüber berichtet «ArgoviaToday».

Was ist passiert? Vor acht Jahren ist die pflegebedürftige Frau an einem Gebäck erstickt und konnte nicht mehr gerettet werden. Eine Pflegerin des Seniorenheims musste sich bereits vor Gericht verantworten. Sie wurde freigesprochen. Nun stand eine weitere Beschuldigte im Fokus der Justizbehörden.

Zweite Angeklagte tritt vor den Richter

Eine zweite Pflegerin musste sich am Mittwoch dem Urteil des Richters stellen. Sie wurde beschuldigt, ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt zu haben. Und dadurch möglicherweise für den Tod der Seniorin mitverantwortlich zu sein.

Gegenstand der Verhandlung war laut «ArgoviaToday» unter anderem ein bestimmter Eintrag in der Krankenakte der Bewohnerin. Der heute 57-jährige Serbin wurde vorgeworfen, dass dieser Hinweis, über das schnelle und hastige Essverhalten der Seniorin, fehlte. Das konnte allerdings widerlegt werden.

Keine fahrlässige Tötung

Eine Diagnose über eine Schluckstörung hatte es nicht gegeben. Daher war auch keine 1:1-Betreuung für die Bewohnerin notwendig. Ein Gutachten belegte zudem, dass die pflegebedürftige Frau auch mit pürierter Kost gestorben wäre.

Das Gericht urteilte daher, dass der Tod nicht vermeidbar gewesen ist. Die serbische Pflegekraft wurde freigesprochen, da der Vorfall nicht als fahrlässige Tötung anzusehen ist.

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