Brände im Freiamt gelegt: Aargauer Staatsanwaltschaft will Therapie

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat für einen 31-jährigen mutmasslichen Brandstifter eine ambulante Massnahme beantragt. Er soll im August 2025 fünf Brände im Freiamt gelegt haben. Gemäss psychiatrischen Gutachten gilt der Mann als schuldunfähig.

Der Mann leidet an einer paranoid-halluzinatorischen Störung, wie die Staatsanwaltschaft Aargau in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schrieb. Zu diesem Schluss sei ein forensisch-psychiatrisches Gutachten gekommen. Im Tatzeitraum habe er einen akuten Krankheitsschub erlitten. «Er befand sich in einem psychotischen Zustand und hatte eine reduzierte Impulskontrolle», hiess es in der Mitteilung weiter.
Deswegen sehe das Gesetz keine Strafe vor. Die beantragte ambulante Massnahme solle das Rückfallrisiko reduzieren und stütze sich auf die Empfehlungen des Gutachtens. Der Antrag sei beim Bezirksgericht Bremgarten hängig. Bis es entschieden hat, gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen abgeschlossen, hiess es weiter.
Noch in der Nacht festgenommen
In der Nacht vom 11. auf den 12. August 2025 kam es in Uezwil, Wohlen und Büttikon innert kurzer Zeit zu mehreren Bränden. Betroffen waren ein Holzstapel, ein Tankstellenlager, brennbares Material vor einem Haus sowie ein Lastwagen. Die Feuerwehr habe die Brände in der Nacht gelöscht und teils grössere Schäden verhindert. Trotzdem seien insbesondere bei der Tankstelle und am Lastwagen erhebliche Sachschäden entstanden.
Wegen der zeitlichen und örtlichen Nähe sei die Polizei von zusammenhängenden, absichtlich gelegten Bränden ausgegangen. Noch am frühen Morgen sei ein dringend tatverdächtiger Mann festgenommen und die Strafuntersuchung gegen ihn eröffnet worden.






