Aargau: Hat Lehrer Schüler in Hose gegriffen?

Samantha Reimer
Samantha Reimer

Aarau,

Das Bundesgericht muss entscheiden: Zur Beweissicherung in einem Missbrauchsverdacht fordert die Staatsanwaltschaft die Entsiegelung der Geräte eines Lehrers.

Schüler Schule Klasse
Ein Lehrer aus dem Kanton Aargau soll einen Schüler sexuell missbraucht haben. (Symbolbild) - keystone

Ein Lehrer aus dem Kanton Aargau soll einen Schüler sexuell missbraucht haben. Laut der «Aargauer Zeitung» ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen sexueller Handlungen mit einem Kind.

Der Klassenlehrer aus dem Aargau soll immer wieder Schüler auf den Schoss nehmen. Und er habe ihnen laut der Mutter des Buben in die Hose gefasst und sie am Penis berührt.

Die Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

Entscheidung über Entsiegelung

Die Staatsanwaltschaft will das iPhone und zwei MacBook Air des Lehrers nun auswerten. Diese Geräte wurden im Frühling 2024 sichergestellt.

Der Lehrer verlangte zuvor eine Siegelung der Datenträger. Das Zwangsmassnahmengericht hatte die Entsiegelung daher abgelehnt.

Denn es gebe keine klaren Hinweise auf Beweise. Der reine Verdacht reiche nicht aus, um auf weitere Straftaten oder Pornografie zu schliessen.

Beschwerde vor Bundesgericht

Die Aargauer Staatsanwaltschaft brachte drei neue Argumente vor das Bundesgericht: Erstens verwies sie auf SMS-Nachrichten an Eltern, deren Relevanz das Gericht aber nicht gelten liess.

bundesgericht
Immer wieder geraten Lehrer in Missbrauchsfälle an Kindern. (Symbolbild) - keystone

Zweitens sagte die Anklage, pädophile Täter würden oft kinderpornografisches Material auf Geräten speichern. Das Bundesgericht wies diese jedoch zurück:

Denn es wurden weder wissenschaftliche Belege vorgebracht noch gebe es konkrete Hinweise auf Pornografie.

Gericht lässt Auswertung teilweise zu

Die Staatsanwaltschaft argumentierte drittens, die Auswertung könne Hinweise auf eine pädosexuelle Neigung liefern. Das Gericht folgte diesem Punkt:

Im Falle einer Verurteilung könnten solche Daten für die Entscheidung über ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern ausschlaggebend sein.

Denkst du, es kommt in diesem Fall zu einer Verurteilung?

Gerade bei Pädophilie wäre ein Tätigkeitsverbot zwingend notwendig, wie «blue news» berichtet.

Verfahren ist noch offen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen. Das Verfahren geht zurück ans Zwangsmassnahmengericht.

Es muss nun prüfen, ob die Voraussetzungen für die Entsiegelung endgültig erfüllt sind. So geht es weiter aus dem Bericht der «Aargauer Zeitung» hervor.

Bis zur endgültigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung für den Lehrer.

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