Büren an der Aare BE: Frauen-WC gefilmt? Hauswart kann aufatmen
Grenchen 17.08.2024 - 08:50
Nach heimlichen Filmaufnahmen auf einer Damentoilette in einer Firma wurde der Tatverdächtige freigesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Hauswart versteckte angeblich Kameras auf den Frauentoiletten in einer Firma.
- Das Bieler Regionalgericht verurteilte ihn dafür und verhängte eine Geldstrafe.
- Nach Einspruch wurde der Mann jedoch trotz mutmasslicher Beweise freigesprochen.
Am Anfang des Jahres 2021 stiessen Arbeitnehmerinnen einer Firma aus Büren an der Aare auf Kameras in den Damentoiletten. Der mutmassliche Täter, ein 48-jähriger Hauswart der Firma, stand schnell im Zentrum der Ermittlungen. Dies berichtet das «Bieler Tagblatt».
Das Bieler Regionalgericht verurteilte ihn per Strafbefehl aufgrund von Verletzungen des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken sowie eine Busse von 2000 Franken.
Einspruch führt zu Freispruch
Der Beschuldigte legte Einspruch gegen das Urteil ein, woraufhin der Fall vor Gericht verhandelt wurde. Obwohl der Hauswart alle Aussagen ablehnte, setzte sich sein Anwalt energisch für ihn ein. Er betonte stark das Fehlen schlüssiger Beweise und empfahl seinem Mandanten vor Gericht zu schweigen.
Für die elf Klägerinnen jedoch gab es konkrete Anzeichen seiner Schuld. Eigenartige Fragen und Äusserungen des Verdächtigen sowie ein heimlich gefertigtes Bild auf dessen Handy galten für die Gegenseite als Hinweis.
Trotz der vorgebrachten Anschuldigungen und der mutmasslichen Hinweise auf seine Schuld wurde der verdächtigte Hauswart freigesprochen. Laut der Zeitung fehlten nach Ansicht des Gerichts direkte Beweise. Zudem hätten nicht nur der Hauswart, sondern auch externe Reinigungskräfte Zugang zu den Toiletten gehabt.
Ausschlaggebende Beweise fehlten
Das Urteil betonte, dass bestimmte Aspekte – etwa seltsame Fragen des Hauswarts an eine Kollegin – anders gedeutet werden könnten. Darüber hinaus wurde die DNA des Verdächtigen auf dem Gehäuse einer Steckdose gefunden. Das könne jedoch nicht als ausschlaggebender Beweis angesehen werden.
Für die betroffenen Frauen bedeutete der Freispruch einen Rückschlag und liess weiterhin die Frage offen, wer die Kameras installiert hatte. Sie verliessen das Gericht offensichtlich frustriert und verdutzt. Gegen das Urteil kann nochmals Berufung eingelegt werden.