E-Roller: GLP-Nationalrat Jauslin fordert strengere Vorschriften

E-Roller erfreuen sich grosser Beliebtheit. Während die Anforderungen niedrig sind, schiesst die Unfallrate in die Höhe. Ein GLP-Politiker möchte das ändern.

Das Wichtigste in Kürze
- E-Roller sind sehr beliebt, aber die Unfallrate steigt.
- Der Aargauer GLP-Nationalrat Matthias Jauslin möchte das nun ändern.
- Mit seiner Motion fordert er erweiterte Regulierungen und Pflichten.
Günstig, komfortabel und praktisch geräuschlos: E-Roller haben unlängst die Schweizer Städte erobert. Die neue Mobilitätsform der E-Flotte erfreut sich wachsender Beliebtheit.
Der grünliberale Nationalrat Matthias Jauslin findet jedoch, die Anforderungen und Sicherheitsmassnahmen sollten verschärft werden. Die aktuell geltenden Regeln seien schlichtweg «fahrlässig».
GLP-Jauslin fordert Überarbeitung der Vorschriften
Jauslin möchte jetzt durchgreifen. Mit seinem Vorstoss in der kommenden Herbstsession fordert er: Sämtliche E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge sollen der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden.

Trotz der flotten 25 km/h, die die Leicht-Motorräder erreichen, ist ein Helm bisher nicht zwingend. Der GLP-Politiker findet, dass der technische Fortschritt und die Bauart dabei von den Behörden «völlig unterschätzt» wurde.
Er erklärt gegenüber Nau.ch, dass sich die Maximalgeschwindigkeit durch eine einfache Soft- oder Hardwaremanipulation häufig einfach verändern lasse. Die Roller können so beliebig «frisiert» werden.
Sicherheitsrelevante Anforderungen gebe es wenige. So bestehe beispielsweise keine Führerschein- oder Kontrollschildpflicht.
«Es ist bei unserer Verkehrsdichte fahrlässig, dass Fahrerinnen und Fahrer von solchen E-Rollern von diesen Pflichten ausgenommen sind», sagt Jauslin. Die Korrektur der Vorschriften müsste schnell erfolgen, sonst würden die Unfallzahlen dieser Kategorie weiter steigen.
Voraussetzungen? Praktisch keine.
Voraussetzungen, um die Flitzer zu fahren? Praktisch keine. Ab 16 Jahren ist kein Führerschein nötig, unter 16-Jährige müssen einen Ausweis der Kategorie M vorweisen können.
Doch auch dafür hängt die Messlatte ziemlich tief. Ein Nothelferkurs wird nicht verlangt. Es muss auch keine praktische Prüfung absolviert werden.
Fahren unter Alkoholeinfluss: Welche Sicherheitsmassnahmen machen Anbieter?
Manchmal fährt nach dem Ausgang kein Bus, Tram oder Zug mehr. Dann sind E-Roller für Jugendliche ein praktisches Mittel, um nach Hause zu fahren.
Doch inwiefern können E-Roller-Anbieter die Sicherheit bei alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern gewährleisten?
Der Anbieter «Voi» prüft ab einer gewissen Uhrzeit die Reaktionsschnelligkeit. Dabei wird in der App ein Testvideo eingesetzt.
Andere Anbieter wie beispielsweise «Pick-E-Bike» sind noch zurückhaltend. Eine Anfrage von Nau.ch blieb unbeantwortet.
BfU mit klarer Anweisung
Ob mit oder ohne Helm: Betrunken fahren ist nicht erlaubt. Bei Angetrunkenheit (0,5 bis 0,79 Promille) droht eine Verwarnung oder Geldbusse. Bei qualifizierter Alkoholkonzentration (ab 0,8 Promille) auch die Ausweisentnahme oder gar Freiheitsentzug.

Das Bundesamt für Unfallverhütung (BfU) weiss, dass Alkohol die Hauptursache für Schwerverletzte und Getötete im Strassenverkehr ist. Mehr als zehn Prozent macht er aus. Klar ist: «Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.»