Oberkulm AG: Betrunkener Autofahrer verursacht Unfall – verletzt

Kantonspolizei Aargau
Kantonspolizei Aargau

Aargau Süd,

Am Donnerstag kollidierte ein alkoholisierter Autofahrer (56) in Oberkulm AG mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Der Verursacher wurde ins Spital gebracht.

Kollision Oberkulm
In Oberkulm verursachte ein alkoholisierter Autofahrer eine Kollision. - Kantonspolizei Aargau

Am Donnerstagabend, gegen 21.30 Uhr, fuhr ein 56-jähriger Automobilist mit seinem Citroen auf der Hauptstrasse von Zetzwil kommend in Richtung Oberkulm.

In einer leichten Rechtskurve geriet er mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn. In der Folge kollidierte er seitlich-frontal mit einem weissen Opel, der mit vier Personen besetzt war.

Zwei hinter dem Opelfahrer fahrende Lenker eines VW und eines Mercedes konnten auf die Gegenfahrbahn und ins Wiesland ausweichen, um eine Kollision mit dem Citroen-Fahrer zu verhindern.

Bei der Kollision entstand Sachschaden

Sie und ihre Mitfahrenden wurden nicht verletzt und kamen mit dem Schrecken davon. Am Citroen und am Opel entstand hoher Sachschaden. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.

Der Unfallverursacher wurde zwecks Kontrolle in ein Spital gebracht. Alle anderen Unfallbeteiligten blieben unverletzt.

Die Kantonspolizei Aargau hat die Ermittlungen zur Klärung des genauen Unfallhergangs aufgenommen. Beim Unfallverursacher wurde eine starke Alkoholisierung festgestellt. Diese dürfte sicherlich zum Unfall beigetragen haben.

Die Hauptstrasse musste gesperrt werden

Für die Aufräum- und Bergungsarbeiten wurde die Hauptstrasse für den Verkehr gesperrt. Die Feuerwehr Mittleres Wynental richtete eine entsprechende Umleitung ein.

Kurz nach Mitternacht konnte die Hauptstrasse wieder für den Verkehr freigegeben werden. Der Führerausweis wurde dem Unfallverursacher auf der Stelle zuhanden des Strassenverkehrsamtes entzogen.

Mehr aus Lenzburg

Muri
Eggenwil Luftaufnahme
1 Interaktionen
Eggenwil

Mehr aus Aargau

x
36 Interaktionen
Grauzone
5 Interaktionen
Knapp 750'000
7 Interaktionen
Vor Gericht