Im Aargau erhalten Trauergäste bei Beerdigungen Parkbussen
Suhr 11.04.2023 - 18:33
Mit einer neuen Parkierungs-Regelung will die Gemeinde Gränichen AG gegen Fremdparkierer vorgehen. Nun werden aber regelmässig Friedhofsbesucher gebüsst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein neues Parkierungsreglement in Gränichen AG sorgt für Unmut.
- Um Fremdparkierern das Handwerk zu legen, wurde die Parkdauer auf drei Stunden beschränkt.
- Seither sind bereits mehrere Trauergäste und Friedhofsbesucher gebüsst worden.
Um Fremdparkierern das Handwerk zu legen, führte die Aargauer Gemeinde Gränichen Anfang Februar ein neues Parkierungsreglement ein. Davon sollten vor allem Kirchen- und Friedhofbesuchende profitieren. Doch nun werden gerade sie regelmässig gebüsst.
Die Massnahme sei nötig gewesen, sagt Gemeindeammann Peter Stirnemann gegenüber der «Aargauer Zeitung» (AZ). «Personen stellen ihre Fahrzeuge teilweise mehrere Tage ab, um sich die Miete eines Privatplatzes zu sparen.»
Der Friedhof sei davon besonderes betroffen, denn die Parkplätze seien von benachbarten Gewerbetreibenden belegt worden.
Trauergäste erhalten Park-Busse
Die Änderung des Reglements sollte Abhilfe schaffen, sorgt nun aber für Unmut. Denn: Trauernde, deren Parkzeit nach Abdankung und Beisetzung abgelaufen war, seien gebüsst worden. «Sucht die Repol Todesanzeigen und geht dann auf Bussenfang?», ärgert sich AZ-Leser Bernhard Spörri in der Zeitung.
Die Massnahme halte er grundsätzlich für sinnvoll. «Es war dringend nötig», so Spörri gegenüber der Zeitung. «Aber drei Stunden sind einfach zu knapp.» So würden etwa auch Konzertabende, Konfirmationsgottesdienste oder Hochzeiten oftmals länger als drei Stunden dauern.
«Wer dann sein Auto auf dem falschen Platz parkiert hat, läuft Gefahr, gebüsst zu werden», so Spörri weiter. Denn da habe das Repol durchgegriffen: «Es war schon augenfällig, wie oft hier kontrolliert und gebüsst wurde.»
Längere Parkdauer ist keine Option
Allerdings: Neben der Abdankungshalle befindet sich ein Parkplatz mit Parkverbotstafel «ausgenommen für Kirchen- und Friedhofsbesucher». Hier gilt die neue Drei-Stunden-Regel nicht, weshalb bei solchen Anlässen zuerst dieser Platz genutzt werden sollte.
Die Beschränkung für die Parkplätze entlang des Friedhofs und des Kirchenareals zu erhöhen, sei für die Gemeinde keine Option. «Dann würden die Fremdparkierer wiederkommen», sagt Michael Purtschert, Projektleiter Tiefbau, gegenüber der Zeitung. Die Obergrenze liege bei maximal vier Stunden.
Die Regionalpolizei (Repol) Suret zeigt Verständnis für die Kritik der Trauernden. Aber: «Es ist einem Auto leider nicht anzusehen, ob es sich beim Lenker oder der Lenkerin um einen Trauergast oder um einen Restaurantbesucher handelt», so Repol-Chef Thomas Zbinden.
Sein Team sei zudem angewiesen, beim Friedhof mit gesundem Menschenverstand zu handeln.