Solothurn

Mitten in Hitzewelle: Kanton Solothurn verbietet Baden in Gewässern

Redaktion
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Solothurn,

Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Solothurn – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme – gilt ab sofort ein Fischerei- und Betretungsverbot.

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Der Kanton Solothurn verbietet Baden und Fischen in fast allen Fliessgewässern (Symbolbild). - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Solothurn verbietet Baden und Fischen in fast allen Fliessgewässern.
  • Ausgenommen sind nur Aare, Birs und Emme, dort gilt Rücksichtnahme.
  • Trockenheit, Hitze und tiefe Pegel bringen Fische stark unter Druck.

Im Kanton Solothurn gilt ab sofort für fast alle Fliessgewässer ein Fischerei- und Betretungsverbot.

Damit sind Baden und Fischen in sämtlichen Flüssen und Bächen untersagt – ausgenommen sind die Aare, die Birs und die Emme. Das Verbot gilt bis auf Weiteres.

Grund für die Massnahme sind die anhaltende Trockenheit und die Hitzewelle. Dadurch steigen die Wassertemperaturen, während die Pegelstände sinken.

Besonders in kleineren und mittleren Fliessgewässern habe dies zu einer kritischen Lage geführt, teilt das Volkswirtschaftsdepartement mit. Fische und andere Wasserlebewesen seien stark belastet, viele kämpften ums Überleben.

Forellen und Äschen suchen kühlere Stellen

Besonders empfindlich reagieren laut den Behörden kälteliebende Arten wie Forellen und Äschen. Bereits Wassertemperaturen von mehr als 20 Grad könnten für diese bedrohten Fischarten kritisch oder gar lebensgefährlich sein.

Viele Tiere zögen sich deshalb in die wenigen noch vorhandenen tieferen und kühleren Gewässerabschnitte zurück.

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Mit dem Betretungs- und Fischereiverbot sollen zusätzliche Störungen vermieden werden. Kontrolliert wird die Massnahme durch die staatliche Fischereiaufsicht.

Auch in den vom Verbot ausgenommenen Gewässern Aare, Birs und Emme ruft der Kanton zur Rücksichtnahme auf. Vor allem tiefe und kühle Rückzugsbereiche sollen weder von Menschen noch von Haustieren betreten werden.

Weitere Einschränkungen könnten folgen

Die Lage werde laufend beobachtet. Punktuelle Gewitter dürften laut Kanton vorerst weder eine spürbare Abkühlung noch flächendeckend genügend Niederschlag bringen.

Sollten Wasserstände weiter sinken, könnten auch zusätzliche Einschränkungen bei der Wasserentnahme für die Landwirtschaft folgen.

Massnahmen auch in Baselland

Auch der Kanton Basel-Landschaft reagiert auf die anhaltende Trockenheit: Die Entnahme von Wasser für den Gemeingebrauch ist per 13. Juli 18 Uhr verboten.

Generell verboten ist die Entnahme von Wasser für die Ergolz und deren Zuflüsse, teilt die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion mit.

Für definierte Abschnitte der Birs, Ergolz und Wiese gelten zudem ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot.

Für die Birsig und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.

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