Katholischer Priester aus Aargau wegen Gewalt an Frau verurteilt

Karin Aebischer
Karin Aebischer

Aarau 10.12.2024 - 06:36

Nach einer Sitzung strich ein Priester einer Frau durch die Haare und stiess sie dann die Kellertrepper runter. Mit schlimmen Folgen. Nun wurde er verurteilt.

Priester Kirche Katholisch
Ein Pater aus dem Aargau hat eine Frau so stark verletzt, dass sie einen Schlüsselbeinbruch und Hämatome erlitt. Nun wurde er verurteilt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer Pater ist wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten veruteilt worden.
  • Als sich die Pfarrei 2022 von ihm trennte, verschwieg sie den Grund.
  • Nun ist klar: Er hatte eine Kirchen-Mitarbeiterin verletzt.

Dass in der katholischen Kirche nicht alle so heilig sind, wie sie sich geben, ist schon lange kein Geheimnis mehr.

Nun wird aus dem Aargau ein neuer Fall von Belästigung bekannt. Dort hatte ein Priester einer Pfarrei eine Frau nach einer Kirchenpflege-Sitzung so schwer verletzt, dass sie acht Wochen arbeitsunfähig war.

Hast du Vertrauen in die katholische Kirche?

Wie die «Aargauer Zeitung» im entsprechenden Strafbefehl einsehen konnte, geschah die Tat im März 2022 gegen 21.30 Uhr. Die Frau wollte nach der Sitzung die Mineralflaschen im Keller verstauen, als ihr auf dem Weg dorthin der Priester entgegenkam und ihr einfach mit den Händen durch die Haare glitt.

Die Frau erklärte ihm, dass sie das nicht schätze und ging weiter in den Keller. Als sie sich wieder auf den Weg nach oben machte, kam ihr auf der Treppe der Priester entgegen. Es sei zu einem kurzen Wortgefecht und dann zu einem Streit gekommen.

Priester packt Frau und stösst sie weg

Dabei hat der Pater die Frau gemäss der Zeitung mit beiden Händen auf der Höhe der Brust/Schulter gepackt und weggestossen. Sie prallte daraufhin mit der rechten Schulter an die Wand und mit dem Oberschenkel gegen Weinharassen. Dabei brach sich die Frau das Schlüsselbein und zog sich diverse Hämatome zu.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken. Zudem muss er eine Busse von 2300 Franken zahlen sowie Gebühren und sonstige Auslagen von 1100 Franken.

Das Opfer erhält eine Parteientschädigung und Schadenersatz im Wert von 7800 Franken.

Brisant: Der Mann ist zwar heute nicht mehr in der Gemeinde tätig. Aber er arbeitet in einem Seelsorgeteam in einem anderen Kanton.

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