Kosovare wird eingebürgert – weil er vor Gericht zieht

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Brugg,

Ein Kosovare wurde in Birr AG nicht eingebürgert. Ein Gericht urteilt nun, die Gemeinde habe unzulässige Fragen gestellt, der Mann erhält das Bürgerrecht.

einbürgerung
Ein Kosovare erhält nach dem Gang vor Gericht nun doch noch den Schweizer Pass. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Kosovare erstreitet sich die Einbürgerung vor Gericht.
  • Dieses entschied, dass die Gemeinde Birr unzulässige Fragen gestellt hat.
  • In «willkürlicher Weise» sei sie zum Schluss gekommen, der Mann sei nicht integriert.

Das Einbürgerungsverfahren in der Schweiz gilt als willkürlich. Kürzlich räumte sogar der Bundesrat Mängel ein. Dies musste auch ein Kosovare im Kanton Aargau am eigenen Leib erfahren. Erst nach dem Gang vor Gericht erhält er das Bürgerrecht.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, wollte sich der Mann im Jahr 2023 in Birr AG einbürgern lassen. Er war in der Schweiz geboren und lebte seit 1997 in der Gemeinde. Trotzdem fand die Gemeinde, dass er nicht «ausreichend mit den Lebensverhältnissen vertraut» sei.

Im Aargau klärt der Kanton die staatsbürgerlichen Kenntnisse über die Schweiz und den Kanton ab. Anschliessend darf die Gemeinde nur noch die Kenntnisse in Bezug zur Gemeinde selbst prüfen. So wird das erste Kriterium, die genügenden staatsbürgerlichen Kenntnisse in Kanton und Gemeinde geprüft.

Im Gespräch wird auch das zweite Kriterium abgeklärt: Nimmt der Kandidat am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teil und pflegt er Kontakte zu Schweizern?

Verwaltungsgericht: Kosovare ist «erfolgreich integriert»

Die Gemeinde stellte beim Gespräch aber auch Fragen über die staatsbürgerlichen Kenntnisse im Land und Kanton. Das dürfte sie gemäss den Vorgaben des Kantons Aargau aber gar nicht. Laut dem Aargauer Verwaltungsgericht waren 23 der 48 gestellten Fragen unzulässig. Zudem seien die Protokollierung des Gesprächs, das Korrekturraster und die Bewertung teils inkorrekt gewesen.

So sei Birr «in willkürlicher Weise» zum Schluss gelangt, der Kosovare erfülle das «Integrationskriterium der Vertrautheit mit hiesigen Lebensverhältnissen» nicht. Die Einbürgerungskommission habe «zu Unrecht» so entschieden, argumentiert das Verwaltungsgericht.

Soll die Einbürgerungspraxis in der Schweiz verschärft werden?

Wer hier geboren und aufgewachsen sei und am Wirtschaftsleben teilnehme, sei «vermutungsweise» mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut. Um von dieser Vermutung abzuweichen, brauche es klar Indizien, so das Gericht. Und diese Indizien lägen im Fall des Kosovaren nicht vor, er sei «erfolgreich integriert».

Damit wird der Kosovare nun doch eingebürgert. Eine erste Beschwerde beim Kanton war zuvor erfolglos geblieben.

Gemeinde prüft Gang vor Bundesgericht

Barbara Gloor, Frau Gemeindeammann von Birr, zeigt sich gegenüber der «Aargauer Zeitung» «erstaunt und erschüttert» über den Entscheid. Die Einbürgerungskommission habe beim Gespräch klären wollen, ob der Kandidat gut integriert sei. Sie sei deshalb auch auf Fragen eingegangen, die er beim kantonalen Test falsch beantwortet habe. Und wegen seiner Aussagen sei die Kommission zum Schluss gekommen, dass nicht von einer erfolgreichen Integration ausgegangen werden könne.

Glor betont, dass sich die Kommission an die Vorgaben aus dem kantonalen Handbuch gehalten habe. Nach ihrer Einschätzung sei das Vorgehen demnach auch zulässig. Jetzt geht sie davon aus, dass das Handbuch überarbeitet werden müsse.

Noch ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig. Die Gemeinde Birr prüft den Gang ans Bundesgericht.

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