Minderjährige musste für 1000 Franken pro Tag anschaffen

Eine Minderjährige wurde im Kanton Solothurn gezwungen, anschaffen zu gehen. Die Schwägerin wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine 16-jährige Solothurnerin wurde von der Schwägerin zur Prostitution gezwungen.
- Von den damit erwirtschafteten 40'000 Franken lebte die ganze Familie.
- Die Ehefrau des Bruders wurde verurteilt, das Bundesgericht bestätigt das Urteil.
Eine damals 16-jährige Solothurnerin wurde von der 26-jährigen Ehefrau ihres Bruders gezwungen, in der Region Thal-Gäu anzuschaffen.
Nach mehreren Monaten wehrte sie sich dagegen. Die Schwägerin wurde verurteilt, auch das Bundesgericht hält am Schuldspruch fest. Darüber berichtet die «Solothurner Zeitung».
Von Januar bis Juli 2020 verkaufte die Minderjährige ihren Körper. Das Amtsgericht Thal-Gäu und das Solothurner Obergericht hielten fest, dass es ihre Entscheidung gewesen sei.
Doch es war die Schwägerin, die ein Online-Inserat erstellt, mit Freiern kommuniziert und Termine festgelegt hatte. Sie habe die Prostitutionstätigkeiten der Schwester ihres Ehemannes «gelenkt und beeinflusst».
Selbst während Krankheit oder Menstruation musste die Minderjährige anschaffen. Sexpraktiken wurden ebenfalls von der Schwägerin festgelegt. Und von dem Geld lebte dann die ganze Familie.
Deshalb wurde von der 16-Jährigen verlangt, täglich 1000 Franken zu erwirtschaften, bis zu sieben Freier musste sie pro Tag bedienen.
40'000 Franken kamen so zusammen. Die Minderjährige, ihre Mutter, ihr Bruder, dessen Ehefrau und zwei Kinder lebten davon. Die Beschuldigte gab das Geld für Elektronikartikel und für ein neues Auto aus.
Obergericht und Bundesgericht lehnen Beschwerden ab
Im Juli wehrte sich die 16-Jährige gegen das Familienunternehmen, die Justiz wurde eingeschaltet.
Anfang 2020 wurde die Schwägerin der Förderung der Prostitution und der Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten, einer Schadenersatzzahlung von 48'000 und Genugtuung von 12'000 Franken verurteilt.
Im April 2023 wies das Obergericht eine Berufung ab. Die Schuldsprüche und die Freiheitsstrafe wurden bestätigt, die Genugtuung auf 15'000 Franken erhöht.
Die Schwägerin wandte sich ans Bundesgericht. Sie forderte gemäss dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» einen vollumfänglichen Freispruch. Als einen der Gründe sagte sie, ihr Ehemann, der Bruder des Opfers, habe das Geld entgegengenommen.
Doch auch die höchste Instanz wies die Beschwerde ab. Die Schwägerin habe eine bestimmende Rolle im «Familienunternehmen» innegehabt. Die Gerichte hätten folglich willkürfrei entschieden.