Noch vor Baugesuch: Gemeinde fordert von Bauherr 17'000 Franken

    Belinda Schwenter
    Belinda Schwenter

    Zurzibiet,

    Ein Bauprojekt in Siglistorf AG sorgt für Ärger. Christian Di Giorgio erhält von der Gemeinde schon vor Baubeginn Rechnungen über 17'000 Franken.

    Siglistorf
    Im Aargauischen Siglistorf wollte ein Bauherr ein altes Bauernhaus durch ein Mehrfamilienhaus ersetzen. - Gemeinde Siglistorf

    Das Wichtigste in Kürze

    • Christian Di Giorgio wollte in Siglistorf ein altes Bauernhaus abreissen und ersetzen.
    • Die Gemeinde stellte ihm bereits vor Baubeginn Rechnungen über 17'000 Franken.
    • Ein Teil der Rechnungen hatte jedoch keine rechtliche Grundlage.

    Christian Di Giorgio wollte in Siglistorf AG ein altes Bauernhaus abreissen und durch ein Mehrfamilienhaus ersetzen. Doch noch bevor er ein offizielles Baugesuch einreichte, flatterten Rechnungen ins Haus. Total 17'000 Franken. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

    Doch Di Giorgio wehrte sich. In einer Aufsichtsbeschwerde kritisierte er gleich mehrere Punkte: unrechtmässige Kosten, fehlende Aufsicht, Unregelmässigkeiten in den Rechnungen, fragwürdiges Verhalten sowie die lange Verfahrensdauer.

    Rechnungen hatten keine rechtliche Grundlage

    Und tatsächlich: Die Rechtsabteilung des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) gab ihm teilweise recht.

    Ein Teil der Rechnungen hatte demnach keine rechtliche Grundlage. Bei anderen sei der Aufwand massiv zu hoch angesetzt worden.

    So fehlte etwa für eine Rechnung über 4000 Franken die rechtliche Basis. Diese entstand, als Di Giorgio für ein zweites Projekt – die Grundsanierung des Hauses – lediglich eine unverbindliche Anfrage stellte.

    Trotzdem musste er dafür über 4000 Franken an ein externes Ingenieurbüro zahlen.

    Für das Neubauprojekt verlangte die Gemeinde rund 17'000 Franken. Zusätzlich investierte Di Giorgio etwa 12'000 Franken in verschiedene Gutachten.

    Für diese 12'000 Franken gab es zwar nachträglich eine rechtliche Grundlage. Doch der verrechnete Aufwand von über 100 Arbeitsstunden erschien dem BVU deutlich überhöht.

    Nun wohnt Di Giorgio im Kanton Zürich

    Bei Di Giorgio bleibt Frust. Trotz dieser Kritik will der Kanton nichts rückgängig machen. Konsequenzen hat der Entscheid keine. Der Kanton schreibt auf Anfrage der «Aargauer Zeitung»: «Die Aufsichtsanzeige ist kein ordentliches Rechtsmittel wie eine formelle Beschwerde.»

    Verstehst du seinen Frust?

    Immerhin empfiehlt der Kanton dem Gemeinderat, solche Rechnungen künftig genauer zu prüfen. Dies insbesondere in Bezug auf Angemessenheit, Verhältnismässigkeit und Plausibilität der Stunden.

    Di Giorgio hat inzwischen Konsequenzen gezogen. Er verkaufte sein Haus in Siglistorf und zog in den Kanton Zürich. In Hüntwangen kaufte er ein denkmalgeschütztes Riegelhaus.

    Kommentare

    User #1251 (nicht angemeldet)

    habe das aargau auch nach nicht mal einem jahr wider fluchtartig verlasen, die gehen mir etwas zu sehr an die brieftasche und es gibt zu fiele selbsternate polizisten

    User #5078 (nicht angemeldet)

    Von der Obrigkeit muss man Seriosität und Gesetzestreue und nicht Abzockerei erwarten können. Der Gemeinde muss obrigkeitlich eine Rüge erteilt werden. Und bei den Wahlen muss die Quittung kommen.

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