Prozess im Aargau: Behindertes Kind soll Eltern lästig gewesen sein

Keystone-SDA
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Mutschellen-Reusstal-Kelleramt 09.09.2024 - 10:03

Eltern aus dem Aargau sollen ihre schwer behinderte Tochter getötet haben. Die Dreijährige sei ihnen lästig gewesen, wirft die Staatsanwaltschaft vor.

Bezirksgericht Aargau
Die Eltern und die Grossmutter müssen sich vor dem Bezirksgericht Aargau verantworten. Das Urteil soll am Freitag folgen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2020 starb im Aargau ein schwer behindertes Meitli.
  • Die Eltern sollen der Dreijährigen Ecstasy verabreicht und sie erstickt haben.
  • Schon ein Jahr zuvor hatten sie versucht, die Tochter zu töten, heisst es.

Aus Egoismus soll ein Elternpaar im Mai 2020 laut Aargauer Staatsanwaltschaft seine dreijährige Tochter getötet haben. Das schwer behinderte Kind sei ihnen lästig gewesen. Das Paar und die Grossmutter des Mädchens stehen seit Montag vor Bezirksgericht Bremgarten AG.

Wie die Staatsanwältin in der Anklageschrift schreibt, haben der heute 34-jährige Vater und die 32-jährige Mutter ihre kleine Tochter am Abend des 6. Mai 2020 mit einer hohen Dosis Ecstasy töten wollen. Als das Kind nach einer Weile noch lebte, habe die Mutter es auf den Schoss genommen, während der Vater ihm mit der Hand Mund und Nase zugehalten habe, bis es tot gewesen sei.

Eltern waren laut Anklage völlig überfordert

Bereits im Oktober 2019 hatten die Eltern laut Anklage erfolglos versucht, ihre Tochter mit einer Überdosis Schlafmittel zu töten. Das Kind war schwer zerebral beeinträchtigt und nach ärztlicher Meinung lebenslang auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Die Eltern waren laut Anklage völlig überfordert. Hilfsangebote hätten sie aber kategorisch abgelehnt, ausser von der Grossmutter.

Die Staatsanwältin klagt die beiden des Mordes und des Mordversuchs an. Die 53-jährige Grossmutter des Kindes ist der Gehilfenschaft zum Mord beschuldigt. Sie habe vom Tötungsplan gewusst und Tochter und Schwiegersohn darin bestärkt.

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