Todesfall in psychiatrischer Klinik kommt vor Aargauer Obergericht

Das Aargauer Obergericht wird über die Verantwortlichkeiten für den Tod eines jungen Patienten in der Klinik Königsfelden AG beraten. Gegen die erstinstanzlichen Freisprüche einer Ärztin und eines Oberarztes hat die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet.

Die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft Aargau bestätigte am Montag auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Aargauer Zeitung». Der Vertreter der Familie des Verstorbenen kündigte bereits früher einen Weiterzug ans Obergericht an.
Das Bezirksgericht Brugg hatte Ende Januar die beiden Angeklagten nach einer mehrtägigen Verhandlung freigesprochen. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Verteidigung.
Das Bezirksgericht kam zum Schluss, die Beschuldigten hätten alles ihnen Mögliche getan, um das selbstzerstörerische, letztlich tödliche Verhalten des Patienten zu verhindern. Man sehe «keine strafrechtliche Verantwortung» der Beschuldigten, hiess es.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Ärztin eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren – wegen vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen. Für den Oberarzt forderte die Anklage wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Der 18-jährige autistische Patient in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) verstarb Ende 2020, nachdem er sich wiederholt auf den Kopf fallen gelassen hatte.





