Aargau: Finanzausgleich zwischen den Gemeinden soll gerechter werden

Keystone-SDA Regional
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Aarau 24.11.2024 - 08:34

Der Aargauer Finanzausgleich soll gerechter werden. Die Regierung plant, den Soziallastenausgleich zu reduzieren und Mittel auf 100 Gemeinden neu zu verteilen.

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Statt wie bisher 60 sollen neu rund 100 Aargauer Gemeinden in den Genuss von Abgeltungen für «raumstrukturelle Lasten» kommen. - Aargau Verkehr AG

Im Kanton Aargau soll der Finanzausgleich zwischen den Gemeinden gerechter werden. Der Regierungsrat schlägt vor, das Volumen des Soziallastenausgleich zu reduzieren und die Gelder des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs neu auf 100 Gemeinden zu verteilen, wie es in einer Mitteilung heisst.

Ein Wirkungsbericht habe dem Finanzausgleich zwischen den 197 Aargauer Gemeinden ein gutes Zeugnis ausgestellt, teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. In einigen Bereichen gebe es aber noch Optimierungsbedarf.

Der bisherige Sozialausgleich wirke «teilweise zu stark». Abgabepflichtige Gemeinden müssten heute sehr viel bezahlen, während manche Gemeinden mit überdurchschnittlich hohen Kosten im Sozialbereich so stark entlastet würden, dass ihre Gesamtbelastung unter den Durchschnitt sinke.

Änderungen beim Sozial- und Strukturausgleich

Um Gegensteuer zu geben will der Regierungsrat den Soziallastenausgleich um etwas mehr als einen Viertel reduzieren. Dies sei für die empfangenden Gemeinden verkraftbar.

Beim räumlich-strukturellen Ausgleich würden Lasten nicht gut abgebildet. Welche Gemeinde Geld erhalte und welche nicht, wirke nicht immer plausibel. Und einige Gemeinden profitierten von ausserordentlich hohen Zahlungen. Anstelle der Siedlungsdichte wird als Indikator neu die Strassenlänge pro Kopf vorgeschlagen. Statt wie bisher nur 60 sollen neu 100 Gemeinden Beiträge erhalten.

Parteien, Verbände und weitere Interessierte können in der Anhörung bis zum 14. März Stellung nehmen zu den geplanten Anpassungen.

Im Juni soll das Parlament über die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. In Kraft treten soll das angepasste Gesetz per 1. Januar 2027. Um den Gemeinden Zeit für Anpassungen zu geben, würden die neuen Regeln dann gestaffelt über drei Jahre eingeführt.

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