Unfall beim Reinigen: Mitbewohner in Bauch geschossen!

Ein 63-Jähriger schoss seinem Mitbewohner in den Bauch. Bestraft wird er nur wegen unsorgfältiger Waffenaufbewahrung.

Das Wichtigste in Kürze
- In Reinach AG will ein Mann seine Waffe reinigen.
- Dabei löst sich ein Schuss und verletzt den Mitbewohner schwer.
- Der Waffenbesitzer wurde nur wegen unsorgfältiger Waffenlagerung verurteilt.
Im Januar 2024 ereignete sich in Reinach AG ein folgenschwerer Vorfall. Ein damals 63-jähriger Mann verletzte seinen 52-jährigen Mitbewohner durch einen Schuss schwer.
Gegenüber «Tele M1» erklärte das Opfer: «Ich hatte sieben Löcher im Darm und zwei Not-Operationen. Man musste sogar ein Stück herausschneiden.»
Der Täter gab an, der Schuss sei ein Unfall gewesen, der sich beim Reinigen der Waffe ereignet habe: «Ich wollte die Ladebewegung machen und kam dabei mit dem Finger an den Abzug.»
Nun verurteilte die Staatsanwaltschaft den Schützen – jedoch nicht wegen des Schusses, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Grund war die unsachgemässe Aufbewahrung seiner Waffen und Munition. Laut den Behörden bewahrte er zwei Kleinkaliberwaffen, einen Karabiner, ein Laserzielgerät sowie Munition unverschlossen und zugänglich auf.
Für diese Verstösse wurde laut der «Aargauer Zeitung» eine Busse von 600 Franken verhängt. Dazu kommen Gebühren von ebenfalls 600 Franken.
Die Schussabgabe blieb hingegen straffrei, da die Verletzungen als einfache Körperverletzung eingestuft wurden.