Zeihen AG: Trinkwasser-Alarm – Bauer verschüttet 1000 Liter Gülle!

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Fricktal 31.01.2024 - 11:14

In Zeihen AG ist das Trinkwasser durch einen Güllevorfall bedroht. Ein Bauer kam seiner Kontrollpflicht nicht nach und verursacht eine Umweltgefahr.

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Ein Traktor mit Gülleanhänger versprüht die Gülle. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bauer in Zeihen AG hat die Gemeinde in Gefahr gebracht.
  • Fast 1000 Liter Gülle wurden verschüttet und bedrohen das Trinkwasser.
  • Gegen den Bauern liegt ein Strafbefehl wegen Unvorsichtigkeit vor.

In der idyllischen Gemeinde Zeihen AG kam es zu einem Vorfall, der das Trinkwasser der Bevölkerung bedrohte.

Ein Bauer hat seine Kontrollpflicht vernachlässigt und dadurch eine Umweltgefahr verursacht, wie «Argovia Today» berichtet.

Der Bauer wollte an einem Mittag im Mai lediglich seine Wiese düngen und hat dabei fast 1000 Liter Gülle verschüttet.

Aufgrund seines unachtsamen Handelns wurde der Bauer nun zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt.

Finden Sie das Urteil gegen den Bauer gerecht?

Die Folgen des Güllevorfalls waren gravierend: Die Gülle floss nicht nur auf die Wiese wie geplant, sondern gelangte auch in den nahegelegenen Zeiherbach.

Messungen zeigten später erhöhte Werte von Ammonium und gelöstem organischen Kohlenstoff. Beides sind Substanzen, die für Fische hochgiftig sind und auch Menschen gefährden können.

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80 Prozent des Trinkwassers in der Schweiz werden aus Grundwasser gewonnen. (Symbolbild) - Keystone

Durch das Versickern der Gülle war zudem das Grundwasser bedroht. Hätte noch mehr Jauche ausgelaufen oder wären die Wetterbedingungen anders gewesen, hätte auch das Grundwasser kontaminiert werden können.

Die Verantwortung für diese Nachlässigkeit liegt beim 43-jährigen Bauer. Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hätte er die Pflicht gehabt, alles im Vorfeld zu überprüfen.

Strafbefehl wegen Unvorsichtigkeit

Der Bauer muss die Strafe nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren wieder straffällig wird. Zusätzlich wurde eine Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten von mehr als 2200 Franken verhängt. Das Urteil wird zudem ins Strafregister eingetragen.

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