Aarau

    Aarau: Kanton gibt grünes Licht für neues FC-Aarau-Stadion

    Stadt Aarau
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    Aarau,

    Der Kanton Aargau hat die Änderung des Gestaltungsplans «Torfeld Süd» in Aarau genehmigt und die Beschwerde dagegen abgewiesen.

    Aarau
    Das Stadion Brügglifeld (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

    Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau hat am 21. Oktober 2026 die vom Stadtrat Aarau am 17. Februar 2025 beschlossene Änderung des Gestaltungsplans «Torfeld Süd» genehmigt und die dagegen erhobene Beschwerde vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Realisierung des neuen Stadions für den FC Aarau und die städtebauliche Entwicklung des Torfeld Süd erreicht.

    Die vorliegende Anpassung des Gestaltungsplans Torfeld Süd bildet die Grundlage für das später zu erstellende Fussballstadion mit vier Wohnhochhäusern, die in einem separaten Baubewilligungsverfahren zu beurteilen seien. Die Anpassung des Gestaltungsplans entspräche den öffentlichen Interessen und den Planungsgrundsätzen und -zielen des Raumplanungsgesetzes sowie den kantonalrechtlichen Vorgaben, wie es im Genehmigungsentscheid des Kantons heisst. Die Richtplanvorgaben würden umgesetzt, zumal diese zuliessen, dass die Planungsbehörde im Rahmen der allgemeinen Nutzungsplanung von der Vorrangnutzung abweichen dürfe.

    Dies sei bereits Gegenstand einer im Rahmen der Teiländerung Stadion 2017 durchgeführten richterlichen Kontrolle gewesen. Auch hinsichtlich des Planungsverfahrens gebe es gemäss Entscheid nichts zu korrigieren, da dieses korrekt abgelaufen sei.

    Es sei zudem zulässig, die im Anhang 2 der BNO für den Projektperimeter festgelegten Grundsätze mit der vorliegenden Gestaltungsplananpassung umzusetzen. Eine konkretere und detailliertere Regelung sei auf der vorliegenden Planungsstufe nicht erforderlich, sondern dem nachfolgenden Baubewilligungsverfahren vorbehalten. Ebenso wenig sei es gerechtfertigt, einzelne Bestimmungen der Sondernutzungsvorschriften (SNV) aufzuheben.

    Die in den SNV festgelegten Grundsätze seien vielmehr korrekt und stimmig und bedürften entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden keiner weiteren Klarstellung.

    Die vorliegende Planung wird vom Kanton als Resultat einer vom Stadtrat vorgenommenen umfassenden und auf der rechtskräftigen Teiländerung Stadion 2017 beruhenden Interessenabwägung beurteilt. Insgesamt erweise sich die Planung damit als zweckmässig, sachgerecht sowie verhältnismässig und trage den wegleitenden Grundsätzen und Zielen der Raumplanung hinreichend Rechnung. Die Stadt habe ihre Gemeindeautonomie nicht überschritten, weshalb der Kanton keinen Anlass sieht, korrigierend einzugreifen – zumal die vorliegende Planung insgesamt ein siedlungs- und landschaftsgestalterisch besseres Ergebnis erziele.

    Die Anpassung des bestehenden Gestaltungsplans war notwendig, um das überarbeitete Stadionprojekt zu ermöglichen. Dieses sieht anstelle des ursprünglich geplanten Einkaufszentrums als Mantelnutzung vier Hochhäuser mit Wohn- und Gewerbenutzungen rund um das Fussballstadion vor.

    Der Genehmigungsentscheid wird am 30. Oktober 2026 im kantonalen Amtsblatt publiziert. Anschliessend läuft eine 30-tägige Beschwerdefrist. Die Änderung des Gestaltungsplans ist somit noch nicht rechtskräftig.

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    Kommentare

    User #4973 (nicht angemeldet)

    und dannn dauert es noch weitere 20 - 30 Jahre bis dieser Tempel steht.... aber dies muss nicht unbedingt negativ sein, denn in Aarau geht eben alles etwas gemächlier und dies zeichnet diese Stadt eben auch aus

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