Steuererklärung trotz fehlender Neuschätzung einreichen

In Biberstein AG liegt vielen Grundeigentümern die Neuschätzung 2025 noch nicht vor. Die Steuererklärung soll trotzdem eingereicht werden.

Zurzeit liegt bei einer grossen Anzahl Grundeigentümrinnen und Grundeigentümern die Neuschätzung 2025 noch nicht vor. Zudem sind Einsprachen gegen bereits eröffnete Neuschätzungen eingegangen. Das Kantonale Steueramt benötigt einige Zeit, um diese Pendenzen abzuarbeiten.
Sollten Sie Einsprache gegen die Neuschätzung erhoben haben, bitten wir Sie, die Steuererklärung trotzdem einzureichen. Verwenden Sie die Werte gemäss der Neuschätzung 2025. Die definitive Veranlagung wird erst nach Abschluss des Rechtsmittelverfahrens erstellt.
Sofern Sie noch keine Neuschätzung 2025 erhalten haben, sind Sie ebenfalls gebeten, die Steuererklärung 2025 dennoch einzureichen. Erfassen Sie dabei die bisherigen Werte Ihres Grundstücks (Steuerwert, Eigenmietwert), so kann Ihnen «eTax» ein ungefähres Steuerbudget errechnen. Die Eröffnung der Steuerveranlagung erfolgt erst nach Vorliegen der rechtskräftigen Werte.







