Biberstein

Biberstein erinnert an das Zurückschneiden von Bepflanzungen

Nau.ch Lokal
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Am 10.07.2023 - 16:42

Wie die Gemeinde Biberstein mitteilt, werden die Einwohner gebeten, hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens Ende Juli 2023 zurückzuschneiden.

Das Ortsschild von Biberstein.
Das Ortsschild von Biberstein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Plätzen werden darum gebeten, auf Strasse, Plätze und Gehwege hinausragende Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens Ende Juli 2023 zurückzuschneiden.

Überhängende Äste sind bei Fahrbahnen auf mindestens 4,5 Meter lichte Höhe zurückzuschneiden.

Im Speziellen ist darauf zu achten, dass Strassenschilder, Signaltafeln, Strassenlampen und Hydranten nicht verdeckt werden.

Hecken und Sträucher ab der Grundstückgrenze zurückschneiden

Hecken und Sträucher sind auf 0,6 Meter, gemessen ab der Grundstückgrenze, zurückzuschneiden.

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.

Es wird auch empfohlen, bei Bäumen, Sträuchern und Hecken, welche an einer Grundstücksgrenze liegen, regelmässig den Rückschnitt auch hinsichtlich dem Einhalten von weiteren gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen (insbesondere Höhe von Hecken).

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