Sabotage in Rheinfelden AG – Anklage gegen fünf Männer erhoben

Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau
Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau

Aarau,

Zwischen Februar 2022 und Mai 2024 kam es in Rheinfelden AG zu Einbrüchen, Sabotageakten und Cyberkriminalität. Nun wurde Anklage gegen fünf Männer erhoben.

Handschellen
Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

Im Dezember 2023 wurden in Rheinfelden gleich mehrmals Glasfaserkabel zerschnitten. Dabei fiel die Versorgung mit Internet, Telefonie und Kabelnetz wiederholt aus. Die Verdachtsmomente verdichteten sich auf eine Gruppe junger Männer.

Im Laufe des Verfahrens konnten diverse weitere Straftaten mit verschiedenen der fünf Männer in Verbindung gebracht werden. Aufgrund der Vielzahl der zur Last gelegten Delikte, waren die Ermittlungen entsprechend aufwändig und langwierig.

Breites Deliktsspektrum

Bei den Beschuldigten handelt es sich um junge Schweizer aus der Region. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Diebstahl, dies teilweise gewerbsmässig und bandenmässig, mehrfache teils versuchte Brandstiftung, Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung, mehrfache Sachbeschädigung, teilweise mit grossem Schaden vor.

Nach den Sabotageakten an Glasfaserkabeln in Rheinfelden während der Festtage Ende Dezember 2023 konnten Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Anfang Mai 2024 vier tatverdächtige Männer festnehmen und auf Antrag beim Zwangsmassnahmengericht in Untersuchungshaft versetzen.

Sabotage in Rheinfelden als Auslöser der grossen Ermittlungen

Aufgrund des dringenden Tatverdachts wurden umfangreiche Ermittlungen, Auswertungen und Überwachungsmassnahmen in ständiger und enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Aargau durchgeführt. Die Gruppe soll in weiteren Fällen gezielt Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur sabotiert haben.

So wurden wohl zwei Hemmschuhe aus dem Bahnverkehr entwendet und auf ein Gleis gelegt. Die herannahenden Güterzüge überfuhren diese zwar, die Hemmschuhe wurden aber weggeschleudert; die Entgleisung der Züge dürfte wohl eher zufällig nicht eingetreten sein.

Gefährliche Eingriffe mit hohen Risiken für Personen

Auch wenn bei den Taten glücklicherweise keine Personen physisch zu Schaden kamen, war das Risiko für Gefährdungen in mehreren Fällen hoch. Gemäss der Anklage weisen einzelne Handlungen eine erhebliche kriminelle Energie und ein hohes Gefährdungspotenzial auf.

Nebst physischen Sabotageakten verübte ein Teil der Beschuldigten auch digitale Angriffe: Mehrere Firmen wurden Ziel sogenannter DDoS-Attacken und anderer technischer Störungen. Weiter versuchten sich die Männer teilweise auch an Erpressungen.

Cyber-Angriffe

Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf eine politische oder extremistische Motivation. Vielmehr dürfte es sich um eine sich selbst verstärkende Gruppendynamik gehandelt haben. Die Delikte wurden über einen längeren Zeitraum hinweg, in unterschiedlicher Zusammensetzung, zahlreich und teils arbeitsteilig geplant und durchgeführt.

Die Anklageschriften listen eine Vielzahl schwerer Delikte auf. Der insgesamt verursachte Schaden beläuft sich auf rund 400'000 Franken, der erbeutete Deliktsbetrag auf circa 50'000 Franken.

Umfangreiche Anklagen

Aufgrund der Sabotage-Akte an Einrichtungen für die Allgemeinheit befinden sich unter den Geschädigten neben Privatpersonen und Firmen auch mehrere öffentliche Institutionen. Der Deliktszeitraum erstreckt sich von Februar 2022 bis Mai 2024.

Die Taten wurden mutmasslich nicht jeweils von allen fünf Männern gemeinsam begangen. So werden den drei Hauptbeschuldigten 41, 34 und 19 Delikte vorgeworfen. Den beiden weiteren Männern werden noch vier bzw ein Delikt zur Last gelegt.

Strafanträge der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragt für die drei Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von 10, 8 und 6 Jahren sowie für die beiden weiteren Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten respektive eine bedingte Geldstrafe. Die Anklagen wurden beim Bezirksgericht Rheinfelden eingereicht.

Zusätzlich zu den fünf beschuldigten Personen förderten die Ermittlungen auch Tatbeteiligungen zweier zum Tatzeitpunkt Minderjähriger zu Tage. Die entsprechenden Verfahren werden durch die Jugendanwaltschaft separat geführt. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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