Birmenstorf: Verzugszins von 4.5 Prozent ab dem 1. November

Steuerpflichtige in Birmenstorf erhalten im September die Verfallsanzeige. Der Restbetrag ist bis Ende Oktober 2026 fällig, danach droht ein Verzugszins.

Jeweils im September erhalten Steuerpflichtige eine Verfallsanzeige für die noch geschuldeten provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der allenfalls noch offene Restbetrag ist per Ende Oktober 2026 mit dem QR-Einzahlungsschein zu bezahlen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2026 wird Ihnen auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5 % berechnet und es können rechtliche kostenpflichtige Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch oder zu niedrig sein, wenden Sie sich an die Abteilung Steuern. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen kann die provisorische Rechnung angepasst werden.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt 0.25 %.
Mit dem Steuerkonto behalten Sie den Überblick
Die steuerpflichtigen Personen des Kantons Aargau haben Zugang zu ihrem persönlichen Steuerkonto und jederzeit einen Überblick über ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr.








