Kreditantrag über 530‘000 Franken für Kanalisationsumlegung

Neuenhof plant die Verschiebung der alten Kanalisationsleitung auf Parzelle 1696. Die Gemeindeversammlung entscheidet über einen Kredit von 530‘000 Franken.

Wie die Gemeinde Neuenhof mitteilt, führt über die private Parzelle 1696 an der Bifang-/Zürcherstrasse eine öffentliche Kanalisationsleitung, welche seit den 1960er-Jahren nicht im Grundbuch mittels einer entsprechenden Dienstbarkeit gesichert worden ist.
Im Zusammenhang mit der neuen Gesamtüberbauung auf Parzelle 1696 muss diese Kanalisationsleitung nun innerhalb dieser Parzelle so verschoben werden, dass keine baulichen Behinderungen entstehen.
Vergleiche für eine neue Linienführung über öffentlichen Grund haben gezeigt, dass die Kosten dort massgeblich höher wären, wie die jetzt vorgeschlagene Lösung. Der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2025 wird für die Umlegung der Kanalisation ein Bruttokredit über 530'000 Franken zur Genehmigung unterbreitet.