Neuenhof: Obergericht lobt das Betreibungsamt

Gemeinde Neuenhof
Das Obergericht des Kantons Aargau hat das Betreibungsamt Neuenhof geprüft. Es sei gut organisiert und werde mit grosser Fachkompetenz geführt.

Das Obergericht des Kantons Aargau hat als zuständige Aufsicht über das Betreibungsamt Neuenhof festgestellt, dass dieses gut strukturiert, übersichtlich aufgebaut und organisiert ist.
Die Arbeiten werden demgemäss zeitnah und in guter Qualität erledigt und das Amt werde umsichtig und mit grosser Fachkompetenz geführt.
Der Gemeinderat gratuliert zum guten Ergebnis und dankt dem verantwortlichen Personal bestens.






