Neues Führungsmodell soll Gemeindeammann entlasten

Gemeinde Neuenhof
Gemeinde Neuenhof

Baden,

Wegen des starken Wachstums stösst das Führungsmodell in Neuenhof an ihre Grenzen. Ein neuer Verwaltungsleiter soll künftig den Gesamtbetrieb operativ leiten.

Baden und Neuenhof.
Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch

Wie die Gemeinde Neuenhof informiert, besteht in der Gemeinde bisher eine Mischform der Führungsmodelle mit einem Verwaltungsleiter und einer Geschäftsleitung. Dabei wirkt der Gemeindeammann aus der Ableitung des Vollpensums (bisher 80 Prozent, neu 40 Prozent) als Verwaltungsleiter.

Bei einer Gemeindegrösse von mehr als 9200 Einwohnern mit raschem Wachstum und mit mehr als 100 Angestellten ist diese «Rekrutierungsform» nicht mehr zeitgemäss und sachgerecht. Zudem hat sich die Mischform mit einer ergänzenden Geschäftsleitung nicht bewährt.

Mit der Einsetzung eines Verwaltungsleiters auf Anstellungsbasis sind die Schwachpunkte des bisherigen Systems zu beheben und die Führung der Verwaltung zu professionalisieren. Dafür ist ein verbindliches sowie durchsetzbares Anforderungsprofil erstellt worden.

Stärkung der operativen Verwaltungsführung

Weiter findet ordentliches Personalrecht für die Anstellung, wie aber auch für eine allfällige Vertragsauflösung Anwendung und schliesslich soll damit auch der Pensenreduktion beim Gemeindeammann Rechnung getragen werden.

Der Verwaltungsleiter ist Personalchef, überwacht die Umsetzung strategischer Entscheide und lässt in Absprache mit dem Gemeinderat durch die Verwaltungsabteilungen strategische Entscheide für den Gemeinderat nach dessen Vorgabe vorbereiten sowie umsetzen.

Damit übernimmt der Verwaltungsleiter operative Aufgaben, welche bisher beim Gemeindeammann angesiedelt waren. Zudem wirkt er in Rechts- und Organisationsfragen in relevanter Weise mit und kann so den Gemeindeschreiber entlasten.

Neuverteilung der Führungs- und Verantwortungsbereiche

Aufgrund der entsprechenden Kompetenzen kann der Verwaltungsleiter künftig sachgerecht eingreifen und nötige Weisungen erlassen. Schliesslich obliegt ihm die operative Führung des Gesamtbetriebes und damit auch der angestossenen Reorganisation.

Demgegenüber liegen die Schwerpunkte der Aufgaben des Gemeindeammanns neu in der Begleitung strategischer Aufgaben und Entscheide und zwar in führender Rolle, in der ordentlichen Präsidialressorttätigkeit und -überwachung als auch in der Führung der Gemeinderatssitzungen sowie der Leitung der Gemeindeversammlungen und den zeitlich nicht zu unterschätzenden lokalen und regionalen Repräsentations- und Netzwerkaufgaben.

Antrag an die Gemeindeversammlung

Für den neuen Gemeinderat ist es von zentraler Bedeutung, dass er künftig nebst einem Gemeindeschreiber auch auf die Unterstützung eines versierten Verwaltungsleiters zählen kann, welcher die Verwaltung führt.

Damit die anstehenden Aufgaben angegangen und in guter Qualität umgesetzt werden können, sind die entsprechenden Ressourcen zwingend erforderlich. Dies ist mit den derzeit vorhandenen Stellenpensen nicht möglich und es bedarf dringend einer entsprechenden Personalaufstockung.

Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens haben sich im letzten Jahr die Finanz- und die Geschäftsprüfungskommission, die Ortsparteien sowie die mitwirkende Bevölkerung grossmehrheitlich für die vorliegende Reorganisation beziehungsweise die Schaffung der Stelle eines Verwaltungsleiters auf Anstellungsbasis ausgesprochen. Der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2026 wird somit entsprechend Antrag unterbreitet.

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