Gemeinde Berikon genehmigt das neue Elektrizitätsreglement

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Mutschellen-Reusstal-Kelleramt 14.06.2024 - 06:00

Wie die Gemeinde Berikon informiert, wurde das Reglement über die Elektrizitätsversorgung totalrevidiert und am 10. Juni 2024 vom Gemeinderat genehmigt.

Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Berikon im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Reglement der Elektrizitätsversorgung Berikon wurde 2008 letztmals überarbeitet. In der Zwischenzeit hat sich die elektrische Versorgung grundlegend verändert.

Damals war es üblich, dass die elektrische Energie in den allermeisten Fällen vom Generator zu den Stromkunden fliesst und diese ihre Energie in der Regel beim jeweiligen Netzbetreiber beziehen.

Die Teil- Liberalisierung, wonach Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 Kilowatt pro Stunde ihre Energie auf dem Markt beziehen können, sowie die zunehmende Anzahl von dezentralen Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik haben zu einer Überarbeitung des bestehenden Reglements geführt.

Diesem hat der Gemeinderat Berikon am 10. Juni 2024 zugestimmt.

Verantwortung für periodische Kontrolle liegt zukünftig bei Eigentümern

Im neuen Reglement, das unter anderem den Anschluss an das elektrische Verteilnetz regelt, wurden mehrheitlich geänderte übergeordnete Gesetze und Verordnungen nachgeführt.

Um die Netznutzung- und Energiekosten nicht mit weiteren Kosten zu belasten, sieht das Reglement neu vor, die Verantwortung für die periodische Kontrolle der elektrischen Installationen, wie bei den meisten Energieversorgungsunternehmungen üblich, an die Eigentümerschaft zu übertragen.

Aufforderungen zur Kontrolle werden demnächst an Hauseigentümer versandt

In Wohnbauten muss diese Kontrolle alle 20 Jahre durchgeführt werden. Die Elektrizitätsversorgung Berikon wird künftig die entsprechenden Aufforderungen zur Ausführung der periodischen Kontrolle versenden.

Die Hauseigentümerschaft hat anschliessend sechs Monate Zeit, die Installationen kontrollieren zu lassen und allfällige Mängel zu beheben.

Durch die ausführende, kontrollberechtigte Unternehmung wird im Anschluss der Sicherheitsnachweis ausgestellt und eine Kopie an die Elektrizitätsversorgung Berikon zugestellt.

Elektro-Carsharing-Angebot bleibt unverändert

Unverändert bleibt der Förderbeitrag der Gemeinde bei Ersatz des konventionellen Elektroboilers durch einen Wärmepumpenboiler mit 1500 Franken.

Informationen zu den förderungsberechtigten Geräten können der Gemeindewebseite entnommen werden.

Auch das bestehende Elektro-Carsharing-Angebot der Gemeinden Berikon und Widen bleibt unverändert.

Für die Pauschalen von 17,50 Franken pro Stunde oder 99 Franken pro Tag kann das Elektrofahrzeug gebucht und an der Corneliastrasse zwei abgeholt oder zurückgegeben werden.

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