Oberlunkhofen

Oberlunkhofen erinnert an die Einhaltung der Ruhezeiten

Nau.ch Lokal
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Am 26.03.2024 - 15:29

Wie die Gemeinde Oberlunkhofen mitteilt, sind in Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend die Ruhezeiten einzuhalten.

Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 Uhr (Sommerzeit) beziehungsweise 20 Uhr (Winterzeit) bis 7 Uhr (Samstag 19 Uhr respektive 8 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen und so weiter) untersagt.

Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist im Freien oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.

Musikanlagen sind ab 21 Uhr auf Zimmerlautstärke einzustellen.

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