Stadtkanzlei Bremgarten AG appelliert an die Hundehalter

    Nau.ch Lokal
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    Mutschellen-Reusstal-Kelleramt,

    Wie die Stadt Bremgarten AG bekannt gibt, ist liegengelassener Hundekot nach wie vor Gegenstand von Konflikten. Hundehalter sind verpflichtet, ihn zu entsorgen.

    Hund
    Ein Hund an der Leine. (Archiv) - Getty

    Bei der Stadtkanzlei gehen immer wieder Meldungen ein, dass es zu Konflikten mit Hundehaltern gekommen ist, die sich nicht an ihre Pflichten halten.

    Oftmals geht es hierbei um Hundekot, der liegengelassen wird. Dieser ist jeweils auch für die Werkhofmitarbeitenden ein Graus.

    Es ist wichtig, dass jeder Hund nach den Richtlinien des Hundegesetzes korrekt gehalten und geführt wird.

    Hunde dürfen Menschen und andere Tiere nicht gefährden

    So sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund so unter ihrer Aufsicht und Kontrolle zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder belästigt werden.

    Hundehalter sind dazu verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und korrekt zu entsorgen.

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