Stetten AG erinnert Hundehalter an Hundekotaufnahmepflicht

Gemeinde Stetten AG
Gemeinde Stetten AG

Mutschellen-Reusstal-Kelleramt,

Wie die Gemeinde Stetten AG mitteilt, sind Hundehalter aufgefordert, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und zu entsorgen.

Oberdorfstrasse in Stetten (AG).
Oberdorfstrasse in Stetten (AG). - Nau.ch / Simone Imhof

Alle Hundehalter sind verpflichtet, die «Häufchen» ihrer vierbeinigen Lieblinge zusammenzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen (Robidog).

Das Versäubernlassen eines Hundes auf öffentlichem oder fremdem Grund, ohne den Hundekot unmittelbar einzusammeln, ist strafbar und wird mit einer Busse geahndet.

Der Gemeinderat ruft alle Hundehalter auf, auf die Einhaltung dieser Weisungen zu achten.

Mehr aus Lenzburg

Rottweiler Angriff Katze Gericht
1 Interaktionen
Panne im Gericht
Berikon AG
Fall Berikon AG

Mehr aus Aargau

FC Aarau
2 Interaktionen
Serie ausgebaut
Unfall Holderbank So
Holderbank SO
sbb
2 Interaktionen
Zu teuer