Stetten AG erinnert Hundehalter an Hundekotaufnahmepflicht

Gemeinde Stetten AG
Gemeinde Stetten AG

Mutschellen-Reusstal-Kelleramt,

Wie die Gemeinde Stetten AG mitteilt, sind Hundehalter aufgefordert, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und zu entsorgen.

Oberdorfstrasse in Stetten (AG).
Oberdorfstrasse in Stetten (AG). - Nau.ch / Simone Imhof

Alle Hundehalter sind verpflichtet, die «Häufchen» ihrer vierbeinigen Lieblinge zusammenzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen (Robidog).

Das Versäubernlassen eines Hundes auf öffentlichem oder fremdem Grund, ohne den Hundekot unmittelbar einzusammeln, ist strafbar und wird mit einer Busse geahndet.

Der Gemeinderat ruft alle Hundehalter auf, auf die Einhaltung dieser Weisungen zu achten.

Mehr aus Lenzburg

Unterkulm
Seon
Wohlen
asana
10 Interaktionen
Menziken AG

Mehr aus Aargau

Lukas Fankhauser.
3 Interaktionen
Vorfreude
hund
381 Interaktionen
Vermisst-Plakat
5 Interaktionen
Wegen Hitze