Überarbeitete Ortsplanung sorgt für Planungssicherheit

Der Regierungsrat des Kantons hat die Revision der Bremgartener Nutzungsplanung genehmigt. Planungssicherheit für Bevölkerung und Investoren ist gewährleistet.

Wie die Stadt Bremgarten berichtet, hat der Regierungsrat des Kantons Aargau am 17. Dezember 2025 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Stadt Bremgarten mit Direktänderung und teilweiser Rückweisung genehmigt.
Zum Einwohnergemeindeversammlungsentscheid sind beim Regierungsrat zwei Beschwerden eingereicht worden, die beide abgewiesen wurden. Die Genehmigung erfolgte koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid.
Nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist ist die überarbeitete Nutzungsplanung am 2. Februar 2026 in Kraft getreten.
Ortsplanung schafft Planungssicherheit
Der Stadtrat von Bremgarten begrüsst den Entscheid des Regierungsrates. Die genehmigte Nutzungsplanung schafft Planungssicherheit für Bevölkerung, Grundeigentümerschaft und Investoren und bildet eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt.
Die Gesamtrevision umfasst die Anpassung der Bau- und Nutzungsordnung sowie der zugehörigen Zonenpläne. Ziel der Überarbeitung ist es, die räumliche Entwicklung Bremgartens zeitgemäss zu steuern, den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton Rechnung zu tragen und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu fördern.
Dabei wurden unter anderem Themen wie die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen, der Schutz von Orts- und Landschaftsbild sowie die langfristige Sicherung von Wohn- und Arbeitsflächen berücksichtigt.
Gestaltung und Schutz im Siedlungsgebiet
Als wichtigste Massnahme im Siedlungsgebiet gilt die Umzonung im Gebiet «Oberebene» von der Arbeitszone in die Wohn- und Arbeitszone Oberebene (WAO), die Festlegung der Kernzone unter anderem zur Entwicklung des Bahnhofareals sowie die Stärkung der Arbeitszone Oberebene im Sinne des wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkts (ESP) von regionaler Bedeutung. Verschiedene Areale wurden der Gestaltungplanpflicht mit gebietsspezifischen Zielvorgaben unterstellt.
Im Kulturlandplan werden die Vorgaben des Richtplans, insbesondere die übergeordneten Freihaltegebiete (Wasser und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung, die kantonalen Nutzungspläne, Landschaften von kantonaler Bedeutung, Wildtierkorridor) sowie die Gewässerräume umgesetzt.
Die Bestimmungen der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) werden entsprechend der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umgesetzt. Das Reglement für das Bauen in der Altstadt (RBA) wurde überprüft und präzisiert.
Alle relevanten Genehmigungsdokumente können auf der Webseite der Stadt Bremgarten heruntergeladen werden.
Drei Anträge werden erneut behandelt
Leider wurden die drei an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Oktober 2024 beschlossenen Planänderungsanträge vom Regierungsrat von der Genehmigung ausgenommen und an die Stadt zurückgewiesen.
Dies betrifft die Nichtunterschutzstellung der beiden Liegenschaften an der Birrenbergstrasse 10 und am Glärnischweg 5/7 (Substanzschutzobjekte) sowie den Antrag auf ersatzlose Streichung von § 54 Abs. 3 BNO (Dachdurchbrüche).
Da zum Missfallen des Stadtrats die kantonale Einschätzung bereits im Vorfeld des Entscheides des Regierungsrats vom 17. Dezember 2025 signalisiert worden war, hat dieser an der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2025 einen Kreditantrag gestellt für den Fall, dass die drei Abänderungsanträge aufbereitet und dem Souverän zum erneuten Beschluss vorgelegt werden.
Aktuell wird das weitere Vorgehen geklärt, damit die drei Änderungsanträge am 11. Juni 2026 erneut der Einwohnergemeindeversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden können.






