Unterlunkhofen erinnert an Abgabefrist der Steuererklärung
Mutschellen-Reusstal-Kelleramt 29.06.2022 - 06:17
Wie die Gemeinde Unterlunkhofen mitteilt, müssen selbstständig Erwerbende ihre Steuererklärung bis 30. Juni 2022 abgeben oder eine Fristerstreckung beantragen.
In Unterlunkhofen ist die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentner am 31. März 2022 abgelaufen, diejenige der selbstständig Erwerbenden und Landwirte läuft am 30. Juni 2022 ab.
Entsprechende Gesuche für Fristen können über die Webseite des Kantons Aargau beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehnstellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb der Postanschrift.
Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2021 erfolgen somit ab dem 1. Juli 2022. Ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuern sowie unterjährige Steuererklärungen.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Bei Fragen steht das Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli telefonisch gerne zur Verfügung.