Lenzburg

    Unterlunkhofen: Pflanzen an Strassen sind zurückzuschneiden

    Nau.ch Lokal
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    Mutschellen-Reusstal-Kelleramt,

    Wie die Gemeinde Unterlunkhofen mitteilt, haben Strassenanstösser ihre Bepflanzungen so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum hineinragen.

    Blick auf die Gemeinde Unterlunkhofen im Kanton Aargau.
    Blick auf die Gemeinde Unterlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Anlieger von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das Mark hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden.

    Laut Baugesetz dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigung, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden.

    Bäume und Sträucher bis zu 80 Zentimeter Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Sträucher von mehr als 80 Zentimeter bis zu 1,80 Meter Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter, gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden.

    In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von 3 Meter gewährleistet sein. Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern können für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

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