Birrhard ruft zum Beschneiden von Bäumen und Sträuchern auf
Brugg 09.03.2023 - 18:59
Wie die Gemeinde Birrhard meldet, sollen alle Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs zurückgeschnitten werden.
Alle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind.
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen drei Meter.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.
Detaillierte Bestimmungen
Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.
Das Zurückschneiden muss bis Mitte April vorgenommen werden
Das Zurückschneiden muss bis zum 15. April 2023 vorgenommen werden.
Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) sorgen.
Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden.
Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt.
Die Gemeinde kann für allfällige Schäden nicht haftbar gemacht werden
Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt beziehungsweise die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit fristgerecht leisten.