Gemeinde Mülligen hält an Betreibungseinträgen fest
Brugg 30.01.2024 - 12:50
Wie die Gemeinde Mülligen angibt, werden Anträge auf vorzeitige Löschung von Betreibungseinträgen abgewiesen, um die Integrität des Kreditregisters zu wahren.
Vielfach wurden Ratenzahlungsvereinbarungen für ausstehende Beträge bei der Gemeinde getroffen.
Sollten dennoch Zahlungen ausbleiben, geht die Gemeindebehörde nach mehrfachenerfolglosen Mahnungen konsequent gegen die ausstehenden Steuer- oder Gebührenforderungen vor.
Die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung im Betreibungsregister hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren.
In den letzten Jahren hat die Gemeindeverwaltung vermehrt Gesuche um vorzeitige Löschung von Einträgen im Betreibungsregister erhalten.
Abweisung von Anträgen auf vorzeitige Betreibungslöschung
Solche Anträge, die darauf abzielen, eine rechtmässige Betreibung vorzeitig zu löschen, werden in der Regel abgewiesen, selbst wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen wurde.
Der Gesetzgeber hat bewusst festgelegt, dass Betreibungen für einen bestimmten Zeitraum im Register verbleiben sollen.
Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs hat jede Person das Recht, über sich selbst oder, sofern ein glaubhaftes Interesse vorliegt, über eine andere Person Einsicht in das Betreibungsregister zu nehmen oder Auszüge davon zu erhalten.
Öffentliches Register zur Kreditwürdigkeit
Dieses öffentliche Register dient als Informationsquelle für Dritte zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person, beispielsweise im Rahmen des Abschlusses eines Mietvertrags.
Die vorzeitige Löschung von abgeschlossenen Betreibungen würde ein ungenaues Bild vermitteln und letztlich den Sinn und Zweck des Betreibungsregisters untergraben.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die gesetzlich festgelegten Zeiträume für die Eintragung von Betreibungen im Interesse der Transparenz und Fairness beibehalten werden.