In der Gemeinde sind Nachführungsgeometer unterwegs

Seit dem 8. Juni und noch bis zum 10. Juli des laufenden Jahres gehen Nachführungsgeometer in Windisch ihrer Arbeit der Grundstücks- und Bautenvermessung nach.

Als Nachführungsgeometer Kreis Brugg ist das Vermessungsamt des Kantons Aargau beauftragt, den Plan für das Grundbuch aktuell zu halten.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Richtlinien für die Erfassung in der Amtlichen Vermessung mehrfach geändert beziehungsweise den neuen Vorschriften und Weisungen angepasst.
Im Rahmen der Homogenisierung der Gebäude werden die heute im Plan für das Grundbuch nicht erfassten Gebäude und Bauten vor Ort überprüft, ob sie gemäss den aktuellen Richtlinien aufnahmepflichtig sind und eingemessen werden müssen.
Basis für die Kontrolle vor Ort bildet ein Vergleich der aktuellen Amtlichen Vermessung mit den neuesten Luftbildern. Die festgestellten Diskrepanzen betreffen in den meisten Fällen ältere Gartenhäuser, Unterstände, grössere Vordächer oder ähnliches.
Vom 8. Juni bis 10. Juli in Windisch unterwegs
Wie die Gemeinde Windisch informiert, sind die Mitarbeitenden vom Nachführungsgeometer Kreis Brugg im Zeitraum vom 8. Juni 2026 bis 10. Juli 2026 in der Gemeinde Windisch unterwegs, um diese Arbeiten durchzuführen.
Dazu müssen teilweise private Grundstücke betreten werden. Die Einmessarbeiten finden nur ausserhalb der Gebäude statt und können selbstständig durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, die Mitarbeitenden zu unterstützen und den Zutritt zu gewähren.
Die Mitarbeitenden werden sich bei Arbeitsbeginn an der Haustüre anmelden. Sollte niemand zuhause sein, wird ein Infoschreiben hinterlassen mit der Meldung ob und was auf dem betreffenden Grundstück gemacht wurde.
Bei den Kosten gilt das Verursacherprinzip
Betreffend Kostenfrage gilt gesetzlich vorgeschrieben das Verursacherprinzip. Das heisst, die Rechnungstellung erfolgt an den Grundeigentümer.
Bei älteren Objekten (auf dem Luftbild von 2014 bereits bestehend) werden die Kosten vom Kanton Aargau getragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Bauten jünger 2014 bereits im Plan für das Grundbuch eingetragen sind.
Wer Fragen hat, findet Kontaktdaten auf der Webseite der Gemeinde.






