Mönthal AG: Äste müssen bis Mitte Oktober zurückgeschnitten sein

Der Gemeinderat fordert den Rückschnitt bis Mitte Oktober und kündigt Risssanierungen an. Zudem: Baustart Feldstrasse, Gefahrenstufe 3 und Altpapier.

Gemäss § 110 BauG vom 1. April 1994 und § 42 BauV sind überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 m über Strassen und 2,50 m über Gehwegen zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Bepflanzungen, Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0.80 m bis 3.00 m gewährt bleiben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückhau bis spätestens Mitte Oktober 2026 vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist das Bauamt berechtigt, bei Bedarf ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückzuschneiden. Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann das Bauamt nicht haftbar gemacht werden.
Gefahrenstufe 3 – Mahnung zur Vorsicht
Per Mittwoch, 16. September 2026 wurde die Gefahrenstufe nochmals geändert und somit gilt ab sofort die Gefahrenstufe 3 – Mahnung zur Vorsicht. Neu ist es wieder erlaubt in einer befestigten Feuerstelle im Wald zu grillieren. Des Weiteren besteht in den Wäldern oder in Waldnähe die Gefahr von herabstürzenden Ästen aufgrund der vergangenen langanhaltenden Trockenheit.
Vor allem bei windigem Wetter stellen abbrechende Äste eine grosse Verletzungsgefahr dar. Wir bitten die Bevölkerung weiterhin um Vorsicht.
Nacht der Sterne – Rückblick
In Verbindung zur ersten Nacht der Sterne des Juraparks Aargau fand am Samstag, 19. September 2026 ein weiteres Feierabendbier bei der Linde auf dem Boll statt. Der Ansturm der Bevölkerung war unerwartet gross. Mit rund 65 Personen hat der Gemeinderat nicht gerechnet und war daher sichtlich gerührt.
Der Gemeinderat entschuldigt sich an dieser Stelle, dass es nicht für alle Besucher einen Snack hatte.
Der Gemeinderat Mönthal bedankt sich bei allen, welche den Weg auf das Boll gefunden haben. Er hat mit diesem Ansturm nicht gerechnet. Für die Planung der nächsten Feierabendanlässen, hofft der Rat auf eine wiederum grosszügige Teilnahme, damit die Planung der Getränke und dem Snack besser geplant werden kann.
Sanierung Strassenbeläge – Rissanierungen
Bei vielen Strassen im Siedlungsgebiet sind die Beläge gerissen und müssen saniert werden. Die langanhaltende Trockenheit und vor allem die hohen Temperaturen während des Sommers 2026, haben den Strassen stark zugesetzt. Die Risse sind zum Teil sehr gross und werden daher noch vor dem Winter geflickt, um zusätzliche Frostschäden zu verhindern.
In den nächsten Wochen – der genaue Zeitpunkt ist wetterabhängig – werden diverse Risssanierungen an den Gemeindestrassen und dem Gehweg entlang der Hauptstrasse vorgenommen.
Überbauung Kirchenland Feldstrasse – Baustart Konsortium Unterdorf
Das Konsortium Unterdorf hat der Gemeinde mitgeteilt, dass der Baustart für die Überbauung des Kirchenlandes auf Anfang Oktober 2026 geplant wird. Während der Bauphase kann es zu Behinderungen oder teilweise Sperrungen des Pfarrweglis kommen. Der Gemeinderat bittet um Kenntnisnahme und dankt allen Anwohnern für das Verständnis.
Schalterschliessung der Gemeindekanzlei
Infolge Herbst-Ferienabwesenheit bleibt die Gemeindekanzlei geschlossen:
Donnerstag, 1. Oktober 2026 / ganzer Tag
Montag, 5. Oktober 2026 / ganzer Tag
Altpapiersammlung – Vorschau
Am Samstag, 24. Oktober 2026 ab 09.00 Uhr wird der Landfrauenverein Mönthal das Altpapier in der Gemeinde sammeln. Wir freuen uns, wenn die Altpapiersammlung genutzt wird und wir diese weiterhin in Mönthal anbieten können. Der Flyer wird dem Oktober-Blättli beigelegt.
Verfallsanzeige Steuern
In den letzten Tagen wurden die Verfallsanzeigen über die noch geschuldeten provisorischen Steuern 2026 verschickt. Die provisorischen Steuern sind bis zum 31. Oktober 2026 zu bezahlen.
Sollte der provisorische Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr entsprechen, zögern Sie nicht, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung, usw.) bei der Abteilung Steuern in Remigen eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung zu verlangen.
Krankenkassen-Prämienverbilligung 2027
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2026. Ein potenzieller Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2024 ermittelt (PV-Anspruchsjahr minus drei Jahre).
Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes. Der Code ist sechs Wochen gültig. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2026 vorzunehmen.








