Riniken: Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Wie die Gemeinde Riniken mitteilt, sind alle Hundehalter verpflichtet im Wald, in Waldnähe und auf den Wiesen ihre Vierbeiner an der Leine zu führen.

Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der jungen Tiere im Wald und in den Wiesen. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde in Wald und Waldnähe.

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht auch ohne Leine geführt werden (§ 19 AJSG, § 21 AJSV).

Nicht nur die Hundebesitzer, sondern alle Besucher des Waldes sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen.

Der Wald-Knigge gibt gerne ein paar einfache Tipps, damit es dem Wald, den Tieren und allen Menschen gut geht.

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