Frick AG: Gemeinderat hebt absolutes Feuerverbot auf

In Frick AG galt seit dem 24. Juli 2026 ein allgemeines Feuerverbot. Der Gemeinderat hat es per sofort aufgehoben – nun gilt die kantonale Regelung.

Seit dem 24. Juli 2026 gilt in Frick ein allgemeines Feuerverbot (Gefahrenstufe 5). Inzwischen kam es zu verschiedenen Regenfällen, welche die Trockenheit nicht beseitigten, die akute Brandgefahr jedoch reduzierten. Aus diesem Grund hob der Gemeinderat das absolute Feuerverbot per sofort auf.
Damit gilt auch in Frick in Bezug auf das Entfachen von Feuern die folgende kantonale Regelung, die seit dem 27.08.2026 in Kraft steht:
Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.






