Gesamtrevision Nutzungsplanung Münchwilen AG schreitet voran

Nau.ch Lokal
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Fricktal,

Wie die Gemeinde Münchwilen AG informiert, wurden die Unterlagen der Nutzungsplanung aufgrund der Mitwirkungsbeiträge überarbeitet.

Auf dem Dorfplatz in Münchwilen (AG).
Auf dem Dorfplatz in Münchwilen (AG). - Nau.ch / Simone Imhof

Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Münchwilen AG schreitet stetig voran.

Die Unterlagen der Nutzungsplanung wurden aufgrund der Mitwirkungsbeiträge, der ersten kantonalen Stellungnahme durch die Abteilung Raumentwicklung und der Rückmeldung vom Fricktal Regio Planungsverband überarbeitet.

Der Gemeinderat wird das Dossier in Kürze für die Eingabe zur zweiten Vorprüfung verabschieden.

Aufgrund der langen Periode seit der ersten Vorprüfung und der zahlreichen Änderungen ist mit einer kantonalen Bearbeitungszeit von ungefähr fünf Monaten zu rechnen.

Die Inhalte und Änderungen sollen an einer Infoveranstaltung erläutert werden

Sobald der Vorprüfungsbericht vorliegt und die Planungsinstrumente gemäss den kantonalen Auflagen überarbeitet wurden, werden die Planungsinstrumente (Entwürfe Bauzonen- und Kulturlandpläne, Bau- und Nutzungsordnung), der kantonale Vorprüfungsbericht sowie der Mitwirkungsbericht während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Zu Beginn der öffentlichen Auflage sollen an einer Infoveranstaltung die wesentlichen Inhalte und Änderungen seit der Mitwirkungsphase erläutert werden.

Zeitgleich werden die Mitwirkenden über das Ergebnis des Mitwirkungsbeitrages schriftlich orientiert.

Die öffentliche Auflage ist im Herbst 2023 zu erwarten

Im Rahmen der öffentlichen Auflage besteht die Möglichkeit, mittels Einwendung schutzwürdige private Interessen geltend zu machen.

Die öffentliche Auflage ist voraussichtlich im Herbst 2023 zu erwarten.

Der Gemeinderat dankt für die vorläufige Kenntnisnahme und das Verständnis, dass die teils komplexen Sachverhalte und sich schnell verändernden Rahmenbedingungen eine etwas längere Bearbeitungszeit benötigen.

Die Gemeinde Münchwilen ist bemüht, die Planung nach Vorliegen des kantonalen Vorprüfungsberichts zügig voranzubringen und zeitnah der Gemeindeversammlung vorlegen zu können.

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