Fricktal

    Gipf-Oberfrick erinnert an Mahngebühren bei Steuerrückstand

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick meldet, werden seit 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren für Steuerrückstände verrechnet. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken.

    Gemeindehaus in Gipf Oberfrick.
    Gemeindehaus in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

    Gemäss Verordnung zum Steuergesetz (StGV) werden für Steuerforderungen ab 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren eingeführt.

    Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken.

    Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.

    Wenn es nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, werden die Einwohner gebeten, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden.

    Kommentare

    Mehr aus Fricktal

    Zeiningen AG
    Zeiningen AG
    Zeiningen AG
    Zeiningen AG
    Zeiningen AG
    Zeiningen AG
    Zeiningen AG
    Zeiningen AG

    Mehr aus Aargau

    7 Interaktionen
    Nach Diskussionen
    Diese Feuerwehr-Legenden sind echte Oltner
    «Lisi» und «Caroline»
    13 Interaktionen
    Motion abgelehnt