Gipf-Oberfrick: Kommende Mahngebühren für Steuerforderungen

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Fricktal,

Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick berichtet, entstehen Mahn- und Betreibungsgebühren für Steuerforderungen ab 2019 in Höhe von 35 beziehungsweise 100 Franken.

Der Gemeindeplatz und im Hintergrund die römisch-katholische Kirche St.Wendelin in Gipf Oberfrick.
Der Gemeindeplatz und im Hintergrund die römisch-katholische Kirche St.Wendelin in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

Gemäss Verordnung zum Steuergesetz (StGV) werden für Steuerforderungen ab 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren eingeführt.

Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.

Diejenigen, denen es nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, bittet die Gemeinde, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden.

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