Gipf-Oberfrick: Strassenanlieger müssen ihre Hecken pflegen

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Fricktal,

Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher gemäss der geltenden Richtlinien zurückzuschneiden.

Gemeindehaus in Gipf Oberfrick.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein. Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen.

Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

Der Abstand zwischen Pflanze und Parzellengrenze entlang von Gemeindestrassen muss mindestens 60 Zentimter betragen.

Haftbarkeit bei Unfällen möglich

Gegenüber Gehwegen ist kein Abstand erforderlich. Über Geh- und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,5 Meter über Fahrstrassen bis auf 4,5 Meter Höhe freigehalten werden.

Die Grundeigentümer werden auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht.

Die Gemeinde bittet Anlieger, diesen Vorschriften die nötige Beachtung zu schenken und falls nötig bei ihrem Grundstück einen Rückschnitt vorzunehmen.

Mehr aus Fricktal

Basel Zoll
116 Interaktionen
Bürgermeister wütend
Möhlin
Rheinfelden AG
Rheinfelden

Mehr aus Aargau

Tirinzoni
2 Interaktionen
CC Aarau an Olympia
Kapo Aargau
Beinwil am See AG