Fricktal

    In Oberhof wird die Drohnenbewilligungspflicht aufgehoben

    Nau.ch Lokal
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    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Oberhof bekannt gibt, entfällt aufgrund der neuen schweizerischen Drohnengesetzgebung die bisherige Bewilligungspflicht für Drohnenflüge.

    Blick auf die Gemeinde Oberhof.
    Blick auf die Gemeinde Oberhof. - Nau.ch / Simone Imhof

    Im Zuge der damals aufkommenden Drohnen und der damit zusammenhängenden Zunahme von Flügen über bebautem Gebiet, haben die Gemeinden des oberen Fricktals 2015 die Bewilligungspflicht für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet beschlossen.

    Dies wurde mit einer Anpassung des Polizeireglements umgesetzt und seither musste für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet eine Bewilligung der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden.

    Mit der Übernahme der europäischen Vorschriften per 1. Januar 2023 wurde diese Bewilligungspflicht nun überflüssig.

    Die Bewilligungspflicht entfällt per 1. Juli 2023

    Auf Antrag der Polizei Oberes Fricktal haben alle 17 Vertragsgemeinden der Aufhebung der bisherigen Drohnenregelung im Polizeireglement zugestimmt.

    Somit entfällt die gemeinderätliche Bewilligungspflicht per 1. Juli 2023.

    Bezüglich der neu geltenden Bestimmungen was die Registrierungspflicht von Drohnen oder die Schulung mit Prüfung betrifft, wird auf die Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL verwiesen.

    Im oberen Fricktal sind zudem die Gebietseinschränkungen (Radius von fünf Kilometer) rund um den zivilen Flugplatz Schupfart zu beachten.

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