Laufenburg fordert Einwohner zum Baumrückschnitt auf

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Fricktal 22.11.2023 - 12:08

Wie die Stadt Laufenburg schreibt, werden Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen ersucht, ihre Bäume bis Ende 2023 zurückzuschneiden.

Blick auf die Laufenbrücke in Laufenburg.
Blick auf die Laufenbrücke in Laufenburg. - Nau.ch / Simone Imhof

Grundstückeigentümer sind dafür verantwortlich, dass die sich auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4,5 Meter über der Fahrbahn beziehungsweise 2,5 Meter über dem Trottoir zurückgeschnitten werden.

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,6 Metern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.

Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.

Kostenpflichtige Rückschneidung durch die Gemeinde bei Nichtbeachtung

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis Ende 2023 zurückzuschneiden.

Wo dieser Rückschnitt nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, kann der Werkhof die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer ausführen lassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Rückschnitte und Rodungen nur ausserhalb der Brutzeit zwischen September und März vorgenommen werden dürfen.

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