Fricktal

    Mahngebühren für Steuerforderungen in Gipf-Oberfrick

    Nau.ch Lokal
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    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, beträgt die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern 35 Franken.

    Der Gemeindeplatz und im Hintergrund die römisch-katholische Kirche St.Wendelin in Gipf Oberfrick.
    Der Gemeindeplatz und im Hintergrund die römisch-katholische Kirche St.Wendelin in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

    Gemäss Verordnung zum Steuergesetz (StGV) werden für Steuerforderungen ab 2019 Mahn- und Betreibungsgebühren eingeführt.

    Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.

    Wenn es Einwohnern nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, müssen sie sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen melden.

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