Neue Vortrittsregelung in Zeiningen

Gemeinde Zeiningen
Gemeinde Zeiningen

Fricktal,

Die Gemeinde Zeiningen und der Kanton passen das Verkehrsregime an der Engstelle Juchgasse an, um die Sicherheit für Fussgänger und Fahrzeuge zu verbessern.

Das Dorf Zeiningen.
Das Dorf Zeiningen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, erreichten die Gemeindeverwaltung vermehrt Meldungen, dass es bei der Engstelle an der Juchgasse öfter zu Situationen kommt, wo Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen.

Ausweichen auf den Gehweg ist an dieser Stelle mit angepasster Geschwindigkeit zwar grundsätzlich erlaubt, kann aber zu Unsicherheiten bei den Fussgängern führen.

Neues Vortrittsregime in der Juchgasse

Da es sich bei der Juchgasse um eine Kantonsstrasse handelt, hat sich die Gemeinde mit dem Kanton in Verbindung gesetzt und verschiedene Lösungsansätze besprochen. Dabei ist man gemeinsam übereingekommen, dass die Vortrittsregelung in der Juchgasse umgekehrt werden soll. Neu werden die «zu Berg» fahrenden Autos Vortritt haben.

Um dies auch den «zu Tal» fahrenden Autos zu verdeutlichen, wird im oberen Bereich vor der Engstelle der bereits existierende Haltebalken mit einer zusätzlichen Längslinie ergänzt. Zudem werden die beiden Signale oberhalb und unterhalb der Engstelle prominenter aufgestellt und die Engstelle mit einer beidseitigen Bodenmarkierung auf der gesamten Länge deutlicher hervorgehoben.

Die Massnahmen haben zum Ziel, die Verkehrssituation und das Vortrittsregime erkennbarer zu machen und die korrekte Befahrung der Engstelle zu fördern.

Die entsprechenden Umstellungs- und Markierungsarbeiten werden voraussichtlich in der Zeit vom 1. bis 5. Juni 2026 durchgeführt. Im Anschluss gilt das neue Verkehrsregime.

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