Teilrevision Nutzungsplanung der Gemeinde Frick
Fricktal 26.10.2020 - 11:10
Die Fricker Gemeindeversammlung genehmigte im November 2018 einen Kredit für die Teilrevision der Nutzungsplanung.
Standortbestimmung – Ziele der räumlichen Entwicklung
Der Gemeinderat nahm die anstehende Teilrevision der Nutzungsplanung zum Anlass, auch die generelle strategische räumliche Ausrichtung der Gemeinde Frick zu hinterfragen, eine Standortbestimmung durchzuführen und Schwerpunkte der räumlichen Entwicklung als auch des Verkehrs für die Zukunft festzulegen. Diese werden im Räumlichen Entwicklungsleitbild REL und im Kommunalen Gesamtplan Verkehr KGV festgehalten.
Frühzeitiger Einbezug der Bevölkerung
Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Bevölkerung von Beginn an eng in die Planungsarbeiten mit einzubeziehen, weshalb bereits vor den eigentlichen Arbeiten am Bauzonen- und Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung eine Mitwirkung zu den erarbeiteten strategischen Grundlagen durchgeführt wird. Die entsprechende Informationsveranstaltung ist für den 2. November 2020 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle 58 geplant.
Mitwirkungsauflage – digitale Möglichkeiten
Die Planungsinstrumente werden danach bis am 3. Dezember 2020 im Rahmen einer Mitwirkungsauflage öffentlich aufgelegt. Zudem wird eigens eine digitale Mitwirkungsmöglichkeit geschaffen, bei der sich die Einwohnerinnen und Einwohner interaktiv von zu Hause aus vernehmen lassen können, ohne dazu das Gemeindehaus aufsuchen zu müssen.
Selbstverständlich werden jedoch auch Rückmeldungen in Papierform entgegengenommen. Die E-Mitwirkung wird ab dem 3. November 2020 unter folgender Internetadresse aufgeschaltet: www.ortsplanung-frick.ch.
Revision Bauzonen- und Kulturlandplan sowie BNO im Jahr 2021
Nach der Auswertung der Rückmeldungen erfolgen nächstes Jahr die Revisionsarbeiten am Bauzonenund Kulturlandplan sowie an der Bau- und Nutzungsordnung. Dabei gilt es unter anderem, die übergeordneten Vorgaben wie die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umzusetzen und die Gewässerräume nach den Vorgaben des revidierten Bundesrechts in der Nutzungsplanung auszuscheiden.
Schliesslich sollen die Erkenntnisse aus dem Räumlichen Entwicklungsleitbild und dem Kommunalen Gesamtplan Verkehr in die kommunalen planungsrechtlichen Grundlagen einfliessen. Parallel zu REL und KGV wird das über 30-jährige Naturobjekte-Inventar aktualisiert. Dabei ist zu überprüfen, welcher Anpassungsbedarf daraus bei den Schutzobjekten im Kulturlandplan resultiert.
Terminplanung: Beschluss Gemeindeversammlung für 2022 vorgesehen
Es ist vorgesehen, den angepassten Bau- und Kulturlandplan sowie die revidierte Bau- und Nutzungsordnung der Gemeindeversammlung im Jahr 2022 vorzulegen, sodass eine Inkraftsetzung auf 2023 möglich ist.