U-Haft für Aargauer Ex-SVP-Politiker soll erneut verlängert werden
Aarau 08.01.2025 - 14:17
Ein Aargauer Ex-SVP-Grossrat wurde im September 2023 wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern festgenommen. Er sitzt immer noch in U-Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit September 2023 sitzt Patrick Frei, Aargauer Ex-Grossrat (SVP), in Untersuchungshaft.
- Diese soll erneut verlängert werden – auf insgesamt 21 Monate.
- Die Staatsanwaltschaft sei «noch mitten in den Untersuchungen», so die Begründung.
Der ehemalige Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei wurde im September 2023 festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt. Grund: Es besteht der Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern.
Frei trat nach seiner Festnahme aus dem Aargauer Kantonsparlament zurück. Doch der Fall ist immer noch nicht geklärt. Denn der Beschuldigte befindet sich immer noch in U-Haft.
Bereits zweimal wurde diese um je sechs Monate verlängert – im Dezember 2023 und zuletzt im Juni 2024. Nun soll diese erneut um sechs auf insgesamt 21 Monate verlängert werden.
«Noch mitten in den Untersuchungen»
«Wir sind noch mitten in den Untersuchungen», erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, gegenüber «SRF». «Die genaue Begründung können wir nicht preisgeben. Es braucht aber entsprechende Gründe.»
Klar sei, dass man für eine solch lange U-Haft einen dringenden Tatverdacht brauche. Sonst werde die Untersuchungshaft laut Schuler nicht verlängert.
Wenn die Beweislage extrem gut und die beschuldigte Person mehrheitlich geständig sei, könne die U-Haft kurz ausfallen. Aber wenn jemand bei der Strafuntersuchung nicht kooperiere, könne sich die Zeit der Untersuchungshaft verlängern.
Je länger die U-Haft, desto schwerwiegender der Tatverdacht
Dass eine U-Haft 21 Monate dauere, sei aber selten. Dies sei nur bei sehr komplexen Fällen der Fall. «Je länger die U-Haft dauert, desto grösser und schwerwiegender muss der Tatverdacht sein.»
Die Staatsanwaltschaft schliesst zudem eine weitere Verlängerung der U-Haft für Frei nicht aus. Wichtig sei aber: Die U-Haft dürfe nicht länger ausfallen als die zu erwartende Freiheitsstrafe.
Denn Personen, die zu lange in Untersuchungshaft sind, müssen vom Staat entschädigt werden. Das «gilt es zu vermeiden». Das wiederum lässt darauf schliessen, dass die Aargauer Staatsanwaltschaft eine deutlich höhere Freiheitsstrafe als 21 Monate vermutet.
Noch muss das Zwangsmassnahmengericht über eine erneute Verlängerung der U-Haft entscheiden. Auch ein Datum für den Gerichtsprozess muss noch angesetzt werden. Bis dahin gilt für den beschuldigten Frei die Unschuldsvermutung.