Fricktal

    Zeiningen AG: Bäume und Sträucher müssen zurückgeschnitten werden

    Gemeinde Zeiningen
    Gemeinde Zeiningen

    Fricktal,

    In Zeiningen AG müssen Grundeigentümer Bäume und Sträucher zurückschneiden. Über der Fahrbahn sind 4,50 Meter freizuhalten, über dem Trottoir 2,50 Meter.

    Zeiningen AG
    Ein Baum (Symbolbild) - Pixabay

    Gemäss § 109 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) sind Grundstückeigentümer dafür verantwortlich, dass die sich auf ihrem Grundstück befindenden Einfriedigungen, Bäume und Sträucher die öffentliche Strasse, den Verkehr und Strassenverkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

    Die Bäume und Sträucher müssen deshalb bis auf die Parzellengrenze zur Strasse (Fahrbahnrand) und auf ein Lichtraumprofil von mindestens 4,50 Meter über der Fahrbahn beziehungsweise 2,50 Meter über dem Trottoir zurückgeschnitten werden. Insbesondere im Bereich der öffentlichen Beleuchtung und bei Strassensignalen ist auf eine ausreichende Freistellung zu achten.

    Die Gemeinde ersucht die Grundstückeigentümer, beim Rückschnitt darauf zu achten, dass Rückschnitte und Rodungen nur ausserhalb der Brutzeit zwischen September und März vorgenommen werden.

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