Fricktal

    Zeiningen AG: Neue Identitätskarte mit Chip ab 2. November

    Gemeinde Zeiningen
    Gemeinde Zeiningen

    Fricktal,

    Ab dem 2. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer auch in Zeiningen AG eine biometrische Identitätskarte mit Chip beantragen – zum gleichen Preis.

    ID
    In der Schweiz soll Ende 2026 eine biometrische Identitätskarte (ID) eingeführt werden. (Archivbild) - keystone

    Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte mit Chip beantragen. Diese ergänzt die bestehende Identitätskarte ohne Chip. Somit können Schweizer Staatsangehörige zwischen einer biometrischen und einer nicht biometrischen Identitätskarte wählen. Die Kosten betragen für beide Ausweise gleich viel.

    Die neue biometrische Identitätskarte enthält einen Chip, auf dem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Der Schutz vor Missbrauch wird dadurch erhöht. Die Einführung erfolgt auch im Hinblick auf die Reisebestimmungen der Europäischen Union (EU), deren Mitgliedstaaten seit 2021 nur noch biometrische Identitätskarten ausstellen.

    Die Identitätskarte ohne Chip kann wie bisher bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Alle nicht biometrischen Identitätskarten, die vor dem 2. November 2026 beantragt wurden, behalten Ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum. Die biometrische Identitätskarte muss beim Ausweiszentrum in Aarau beantragt werden. Anträge sind ab dem 2. November 2026 möglich, Termine dafür sind bereits ab sofort buchbar.

    Gemäss dem Ausweiszentrum Aarau wird die biometrische Identitätskarte für Personen, welche innerhalb der EU reisen, empfohlen. Personen, welche die Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen, sind mit der bisherigen Variante ohne Chip weiterhin gut bedient. Die neue biometrische Identitätskarte ist nicht mit der elektronischen Identität (E-ID) zu verwechseln.

    Die Identitätskarte ist ein amtliches Ausweis- und Reisedokument, während die E-ID der digitalen Identifikation dient und nicht als Reisedokument verwendet werden kann. Ausserdem wird der «provisorische Pass» ab dem 2. November 2026 neu als «Notpass» bezeichnet. Auf der Homepage der Gemeinde ist ausserdem ein entsprechendes Merkblatt aufgeschaltet. Diese ist auch in Papierform am Schalter erhältlich.

    Kommentare

    User #6542 (nicht angemeldet)

    ÜBERSCHRIFT ist falsch. Beantragt muss in Aarau werden.

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